Studenten wehren sich nach Prüfungs-Puff in Bern
«Der Fehler liegt allein bei der Uni!»

Nach dem Prüfungs-Puff an der Uni Bern melden sich nun die betroffenen Studenten zu Wort. Sie sagen: Wir haben nichts Illegales getan. Und kündigen bereits rechtlichen Widerstand an.
Publiziert: 09.06.2017 um 19:45 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:03 Uhr
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Am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht der Uni Bern kam es zum Prüfungs-Stunk.
Foto: Adrian Moser/Universitaet Bern
Lea Hartmann

Das Prüfungs-Puff an der Uni Bern sorgt für rote Köpfe bei den Berner Jus-Studenten. Ein Student hatte sich heute mit der Behauptung an BLICK gewandt, bei einer Masterprüfung gestern sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Die Professorin und Co-Direktorin des Instituts für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht, Jolanta Kren Kostkiewicz, sprach in der Folge von einem möglichen Hacker-Angriff.

Alles falsch, sagen nun mehrere andere Studenten, die gestern die Prüfung absolvierten. Sie sehen sich von der Uni Bern zu Unrecht an den Pranger gestellt. 

Wer die Prüfung nicht hatte, «ist selbst schuld»

«Als direkt Betroffener fühle ich mich ungerechtfertigt einer kriminellen Handlung bezichtigt», schreibt Student M. V.* aufgebracht. Die Vorwürfe seien «haltlos», meint auch die StudentInnenschaft der Uni Bern (SUB), die die Studierenden und ihre Interessen vertritt, in einer Stellungnahme. «Die SUB ist über diese Aussage entsetzt und stellt unmissverständlich klar, dass es sich hierbei nicht um einen Betrugsversuch der Studierenden handelt, sondern ganz klar um einen Fehler der Professorin.»

Denn die Prüfung von 2013 – die in fast unveränderter Form gestern auf den Pulten der Prüflinge landete – war auf völlig legalem Wege im Netz auffindbar gewesen. «Wer sie nicht hatte, ist selber schuld», sagt V.

Konkret haben sich die Studenten die Möglichkeit zu Nutze gemacht, über ein Web-Archiv auf eine frühere Version der Instituts-Website zuzugreifen und so die Prüfung und die dazugehörige Lösungsskizze herunterzuladen. 

Professorin wusste nicht, dass Prüfung online war

Die Uni räumt auf Nachfrage von BLICK ein, dass die Prüfung aus dem Jahr 2013 nach deren Besprechung «eine kurze Zeit» auf der Website des Instituts aufgeschaltet gewesen sei. Kren Kostkiewiecz sei dies nicht bewusst gewesen. 

In der Stellungnahme der Hochschule – in der mit keinem Wort mehr eine mögliche Hackerattacke erwähnt wird – übt diese zumindest indirekt Kritik an der Professorin. «Grundsätzlich sollten Prüfungen nicht in der genau gleichen Form wiederverwendet werden, zumindest wenn sie aufgeschaltet waren», schreibt die Uni. Wenn eine Prüfung recycelt werde, müsse sie «substantiell modifiziert» werden.

Professorin Kren Kostkiewicz hat die Prüfung eigenen Angaben zufolge allerdings lediglich «leicht» verändert. Was das heisst, erklärt ein Student: «Sie veränderte das Datum auf dem Titelblatt und höchstens einige Sätze. Die Zahlen waren aber genau dieselben, ich musste gar nicht erst beginnen zu rechnen.»

Studenten wollen sich rechtlich wehren

Um «Rechts- und Chancengleichheit zu gewährleisten», will die Uni die 190 Studenten nun – erneut zur Prüfung zitieren. Doch diese kündigen bereits Widerstand gegen die aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Kollektivstrafe an. «Der Fehler liegt einzig und allein bei der Universität respektive bei der Professorin Kren Kostkiewicz», sagt v., der sich nach der Berichterstattung von BLICK zu Wort meldete.

Sollte die Uni an dem Entscheid festhalten, würden sich die Studenten rechtlich dagegen wehren, warnt er. Als Jus-Studenten wissen sie schliesslich ganz genau, wie das funktioniert.

* Name geändert.

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