«Gemeinden und Städte können selbst am besten beurteilen, wo eine Abweichung von den geltenden Höchstgeschwindigkeiten notwendig und zweckmässig ist», schrieb der Gemeinderat in einer Mitteilung. Diese Abwägung passiere bereits heute verantwortungsvoll und im Interesse der Bevölkerung.
Die Sicherstellung der Hierarchie des Strassennetzes sei unbestritten. «Es geht jedoch entschieden zu weit, die Gemeinden und Städte in ihrer Hoheit über Temporeduktionen auf ihren Strassen einzuschränken», schrieb der Gemeinderat weiter. Er störe sich insbesondere daran, dass der Bund dies künftig auf Stufe Verordnung regeln will, «und der Bevölkerung so das demokratische Mitspracherecht verwehrt wird».
Die Stadt Biel war vom Schweizerischen Städteverband eingeladen worden, sich zu den Vorschlägen des Bundesrats betreffend einer Motion von Nationalrat Peter Schilliger (FDP/LU) zu Tempo 30 zu äussern. Auf Hauptachsen innerorts soll künftig demnach Tempo 50 vorgeschrieben sein.
Geht es um das Vermeiden von zu viel Verkehrslärm auf Hauptstrassen, will der Bundesrat auf sogenannte Flüster-Strassenbeläge setzen. Eigentümer der Strassen sollen bei einem Neubau innerorts lärmarme Beläge einbauen müssen. Bei überschrittenen Umweltbelastungs-Grenzwerten soll Tempo 30 aber möglich bleiben.