Für das Steuerjahr 2025 gilt erstmals die Senkung der kantonalen Steueranlage von 3,025 auf 2,975 Anlagezehntel, wie die Steuerverwaltung in einer Mitteilung schrieb. Die Senkung wurde im Dezember 2024 auf Antrag des Regierungsrates vom Grossen Rat beschlossen. Ebenfalls sind erstmals rückwirkend Einzahlungen in die Säule 3a möglich.
Weiter können Steuerpflichtige bei der direkten Bundessteuer leicht höhere Abzüge geltend machen, etwa beim Kinderabzug, den Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung und bei den Kinderdrittbetreuungskosten. Dies aufgrund des Ausgleichs der kalten Progression, wie es weiter hiess.
Rund 93 Prozent der Bernerinnen und Berner füllen die Steuererklärung mittlerweile online aus. 2025 wurden 86 Prozent der Ratenrechnungen fristgerecht bezahlt. 174'790 Personen leisteten Vorauszahlungen im Umfang von 727 Millionen Franken.
Gleich bleiben für natürliche Personen die Fristen für das Einreichen der Steuererklärung. Als Stichtag gelten der 15. März und der 15. Mai. Die Fristen können bis zum 15. Juli gebührenfrei verlängert werden. Eine Verlängerung ist bis zum 15. November möglich.