Spitäler, die mehrheitlich dem Kanton gehören, sollen zur Einführung eines bestimmten IT-Systems verpflichtet werden können. So sieht es der Entwurf der Regierung vor. Vorgesehen ist auch, dass sich der Kanton an Projekt-, Aufbau- und Migrationskosten beteiligen kann.
Nicht festgelegt ist laut Bieler Gemeinderat aber, wer für die laufenden Betriebs- und Folgekosten aufkommen muss. Biel fordert, dass sich der Kanton auch an diesen Kosten beteiligt. Sonst könnte die finanzielle Belastung ein kritisches Ausmass annehmen. Dadurch würde die Qualität der Gesundheitsversorgung gefährden.
Das Spitalzentrum Biel stehe bekanntlich vor grossen Investitionen, darunter der Neubau in Brügg. Zusätzliche Kosten für ein neues Informatiksystem dürften diese Projekte nicht negativ beeinflussen, mahnt der Gemeinderat.
Die Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes zielt darauf ab, die digitale Zusammenarbeit im Kanton zu stärken. Ein einheitliches Klinikinformationssystem soll den Datenaustausch verbessern und Synergien schaffen.