Der bernische Grosse Rat wird im September bei der Revision des Sozialhilfegesetzes heikle Themen angehen. So etwa die Frage, ob ein Vermögensverzicht, bei den Sozialleistungen angerechnet werden soll. (Symbolbild)
Foto: BARBARA GINDL
Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur
Wer vor dem Eintritt in eine Alterseinrichtung seine Wohnung den Nachkommen günstig verkauft und dann sozhialhilfebedürftig wird, soll für den Vermögensverzicht nicht bestraft werden. Der Verzicht soll bei der Bemessung der Sozialhilfe nicht ins Gewicht fallen. Das ist eine von vielen Forderungen, die die Kommission gemäss einer Mitteilung vom Donnerstag im Berner Kantonsparlament durchbringen möchte.