Sozialhilfe
Grossratskommission will keine Bestimmungen zum Vermögensverzicht

Die Revision der Sozialhilfegesetzgebung dürfte in der Septembersession des bernischen Grossen Rates zur reden geben. So will die vorberatende Kommission beispielsweise Bestimmungen zum Vermögensverzicht aus dem Gesetz streichen.
Publiziert: 10:18 Uhr
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Der bernische Grosse Rat wird im September bei der Revision des Sozialhilfegesetzes heikle Themen angehen. So etwa die Frage, ob ein Vermögensverzicht, bei den Sozialleistungen angerechnet werden soll. (Symbolbild)
Foto: BARBARA GINDL
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Wer vor dem Eintritt in eine Alterseinrichtung seine Wohnung den Nachkommen günstig verkauft und dann sozhialhilfebedürftig wird, soll für den Vermögensverzicht nicht bestraft werden. Der Verzicht soll bei der Bemessung der Sozialhilfe nicht ins Gewicht fallen. Das ist eine von vielen Forderungen, die die Kommission gemäss einer Mitteilung vom Donnerstag im Berner Kantonsparlament durchbringen möchte.

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