Silvan (†10) überfahren
40 Monate Gefängnis für den Totfahrer von Worb

Léon J. (73) überfuhr den 10-jährigen Silvan auf einem Zebrastreifen. Jetzt muss er dafür 40 Monate ins Gefängnis.
Publiziert: 19.06.2014 um 09:57 Uhr
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Aktualisiert: 09.09.2018 um 03:30 Uhr
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Billige Perrücke, Hut und Sonnenbrille: Leon J. gestern vor Gericht.
Foto: Peter Gerber

Für die Richter war der Fall klar: Léon J. ist der fahrlässigen Tötung und der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig. Er erhält eine unbedingte Freiheitsstrafe von 40 Monaten.

Gerichtspräsident Daniel Gerber sprach am Donnerstag bei der Urteilseröffnung in Bern von «ganz grober, bewusster Fahrlässigkeit» an der Grenze zum Eventualvorsatz. «Nur mit viel Glück gab es auf dieser Trunkenheitsfahrt keine weiteren Opfer».

Kein Zweifel beim Richter

Es gebe «nicht den geringsten Zweifel» an der Schuld des 73-Jährigen. Aufgrund von drei belastenden Zeugenaussagen, den widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten und aufgrund von zwei Gutachten.

Strafverschärfend wirkte sich eine frühere Verurteilung wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand aus.

Staatsanwalt Cesar Lopez hatte 46 Monate gefordert. 30 für die Tat selber, 16 Monate für mehrfache Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz.

1,79 Promille im Blut

Der Unfall passierte am 2. November 2011 in Worb BE. Der 10-jährige Silvan fuhr mit seinem Trotinett auf den Zebrastreifen. Da kam Léon J. mit seinem silbernen Mitsubishi herangebraust und fuhr in den kleinen Bub.

Statt anzuhalten, fuhr der Rentner einfach weiter. Silvan starb später an den Folgen des Unfalls.

Kurz darauf wurde Léon J. verhaftet. Mehrere Zeugen hatten gesehen, wie er betrunken - er hatte 1,79 Promille im Blut – durch das Dorf gefahren war. Er sei «immer wieder stark ausgeschert».

Léon J. wollte sich an nichts erinnern

Auch die Beweise waren erdrückend. An Silvans Trottinett fanden sich Spuren des Autos von J. – und am Auto Spuren des Trottinetts. Die Dellen am Mitsubishi stimmen mit dem Unfallhergang überein. Silvans Knie trug sogar den Abdruck des Kühlergrills.

Trotzdem wollte der IV-Rentner für seine Tat nicht geradestehen. Auch gestern vor Gericht hatte er nur Ausreden parat (Blick.ch berichtete). Sagte, er wisse nicht, was genau passiert sei. Léon J. gibt zwar zu, betrunken gefahren zu sein. «Aber vielleicht war zu dieser Zeit ein anderer Fahrer unterwegs, der so komisch fuhr», versucht er, sich rauszureden. Vergeblich.

Berufung noch offen

Der Anwalt des Rentners, Peter Saluz, sagte nach Prozessende, er werde sicher Berufung anmelden. Ob er die Berufung nach Vorliegen der Urteilsbegründung auch bestätigen werde, sei offen. Ankläger Lopez sagte, er sei zufrieden mit dem Urteil und gehe nicht von einem Weiterzug aus. (sas/tri/sda)

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