Sex-Mörder John K. wird nicht verwahrt
20 Jahre für Bestie von Langenthal

John K. (29), der im März 2012 das Escort-Girl Claudia B. (†44) tötete, ist in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren und einer ambulanten Therapie verurteilt worden. Die Verwahrung wurde aufgehoben.
Publiziert: 08.04.2016 um 10:08 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 07:05 Uhr
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Prostituierten-Killer John K.
Foto: RDB

John K.* (29) hatte im März 2012 in Langenthal BE die österreichische Escort-Dame Claudia B.* († 44) barbarisch getötet. Er schlug und würgte sein Opfer, stopfte grosse Steine und andere Gegenstände in Körperöffnungen und liess die leblose Claudia B. in einem Lichtschacht zurück.

Das Regionalgericht in Burgdorf BE verurteilte John K. im Dezember 2012 wegen Mordes zu 18 Jahren Knast und anschliessender Verwahrung (BLICK berichtete). Doch weil der Maler nicht den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen wollte, zog er das Urteil an die zweite Instanz weiter.

20 Jahre – und ambulante Therapie

Heute hat das Berner Obergericht entschieden: John K. wird wegen Mordes und Störung des Totenfriedens zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante Therapie an.

Von einer Verwahrung sah es indessen ab – ganz im Sinne von John K. und dessen Verteidiger.

Das Obergericht ging davon aus, dass der zur Tatzeit 25-jährige Schweizer an jenem Märzabend seine Vergewaltigungsfantasien in die Tat umsetzen wollte. Darauf deute beispielsweise hin, dass der Mann Handschuhe mitgenommen habe, um Spuren zu verwischen.

Dass der Mann ausgerastet sei, weil ihn das bestellte Callgirl als Krüppel beschimpft habe, glaubte das Gericht hingegen nicht. Dies sei eine nachträgliche Schutzbehauptung des Angeklagten.

Vielmehr habe der Angeklagten von der Prostituierten nicht bekommen was er wollte - nämlich gratis Sex - und sei deshalb ausgerastet.

Mehrere Kriterien für Mord erfüllt

Wie die Vorinstanz erkannte auch das Obergericht klar auf Mord. Für diesen Tatbestand sei nicht nur ein Kriterium erfüllt, sondern gleich rund ein halbes Dutzend, führte der Vorsitzende Andreas Weber aus.

Das Obergericht bezeichnete das Tatverschulden des Mannes als schwerst möglich. Da der Mann aber eine leicht verminderte Schuldfähigkeit aufweise, werde er nicht zu einer lebenslänglichen Strafe, sondern zur längst möglichen, zeitlich begrenzten Strafe von 20 Jahren verurteilt.

Der Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug und hat dort eine Therapie seiner Persönlichkeitsstörung in Angriff genommen. Diese Therapie soll er weiterführen, befand das Obergericht.

Positive Therapierberichte

Bei der Frage nach einer Verwahrung wich das Obergericht klar von der Vorinstanz ab. Seit dem erstinstanzlichen Urteil lägen positive Führungsberichte der Anstalten Thorberg und zwei positive Therapieberichte vor. «Die kann man nicht anders als hoffnungsversprechend bezeichnen», führte Weber aus.

Eine Verwahrung als letztes Mittel müsse verhältnismässig sein. Sei ein Licht am Ende eines langen Tunnels sichtbar, komme eine Verwahrung nicht in Frage.

«Wir sind froh»

John K. nahm das Urteil fast regungslos entgegen. Der muskulöse, bullige Mann sass mit Fussfesseln im Gerichtssaal, flankiert von zwei Polizisten.

Für seinen Mandanten sei die Frage der Verwahrung zentral gewesen, sagte Verteidiger Bruno Habegger nach der Urteilseröffnung.

Die erste Gerichtsinstanz habe seinerzeit überraschend eine Verwahrung ausgesprochen. «Nun sind wir froh, ist das Ergebnis anders ausgefallen.» Zum jetzigen Zeitpunkt gehe er nicht davon aus, dass sein Mandant das Urteil weiterziehen werde, führte Habegger aus.

Der Verteidiger zeigte sich überzeugt, dass sein Klient von der ambulanten Therapie in der Strafanstalt Thorberg profitiert und auf gutem Kurs ist. Er habe den jungen Mann in den letzten Jahren sehr gut kennen gelernt und sei überzeugt, «dass er es schaffen wird».

Staatsanwalt überlegt Weiterzug

Staatsanwalt Michel-André Fels zeigte sich am Freitag vor Medien zufrieden mit dem Schuldspruch wegen Mordes und der ausgefällten Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

Anderer Ansicht ist Fels hingegen bei der Frage nach einer Verwahrung, die er in seinem Plädoyer verlangt hatte. Eine Verwahrung sei immer das letzte Mittel, aber er sei überzeugt, gute Gründe für eine Verwahrung vorgebracht zu haben.

Fels will nun die schriftliche Begründung des Obergerichts abwarten und diese zu gegebener Zeit analysieren. Ob er das Urteil weiterziehe, sei noch offen, sagte er. (btg/bau/SDA)

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