Schwangere Tatiana S. († 31)
Killer verurteilt – «krasser Auftragsmord»

BERN – Mihajlo S.* (24) und sein 20-jähriger Kollege standen wegen des Auftragsmordes an Tatiana S. (†31) vor dem Kreisgericht. Heute erfolgte der Schuldspruch.
Publiziert: 02.12.2009 um 18:31 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 20:34 Uhr
Am Abend des 15. April 2008 wird Tatiana S.* (†) vor ihrem Haus in Bern-Liebefeld angegriffen. Ein Mann sticht auf sie ein. Immer und immer wieder. Die 31-Jährige kann sich noch in ihre Wohnung im siebten Stock retten. Dort bricht sie blutüberströmt zusammen und stirbt an ihren Verletzungen. Mit einem Kind unter dem Herzen.Kurze Zeit später werden Tatianas Freund Mihajlo S.* (24) und dessen 20-Jähriger Kollege festgenommen. Erst streiten die beiden die Tat ab. Dann gesteht der 20-Jährige: Er habe die junge Frau im Auftrag von Mihajlo umgebracht.Heute hat das Kreisgericht Bern-Laupen beide Männer des Mordes an der jungen Slowakin schuldig gesprochen. Der Kollege von Mihajlo sagte vor Gericht, er sei mit Geld und einer Festanstellung in der nicht existierenden Firma geködert worden. Beim 21-Jährigen sprach der Gerichtspräsidenten von einem «krassen Auftragsmord».Mihajlo selbst bestritt stets, etwas mit dem Mord an seiner 31-jährigen Lebenspartnerin zu tun zu haben. Die Schuldzumessung nahm das Kreisgericht bei beiden Männern noch nicht vor. Sie wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2010 erfolgen.Neben Mordes wurden die Angeschuldigten sodann für diverse weitere Delikte schuldig erklärt: der Messerstecher für Handel mit Marihuana, der andere wegen Betrugs, Urkundenfälschung, wiederholten Missbrauchs einer fremden Kreditkarte für Internet-Poker sowie Militärdienstversäumnis.Strafmass erst 2010Über Art und Höhe der Strafe wird das Gericht erst im Jahr 2010 separat entscheiden. Die gesonderte Strafzumessung erfolgt, weil das Gericht dem Antrag des Anwalts des die Tat bestreitenden Angeschuldigten auf ein sogenanntes Schuldinterlokut bei Prozessbeginn zugestimmt hat.Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass das psychiatrische Gutachten im Nachgang an die erfolgte Verurteilung nun mit der Schuldfrage zum Tatzeitpunkt ergänzt werden muss. (SDA/num)
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