Parlament
Stellvertretungs-Regelung für Berner Stadtrat kommt vors Volk

Die 80 Mitglieder des Berner Stadtrats sollen sich künftig bis zu sechs Monate lang vertreten lassen können, wenn sie vorübergehend verhindert sind. Einen Grund angeben müssen sie nicht. Die Vorlage soll die Vereinbarkeit des Mandats mit Familie und Beruf verbessern.
Publiziert: 31.10.2024 um 20:55 Uhr
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Aktualisiert: 01.11.2024 um 08:18 Uhr
Die Mitglieder des Berner Stadtrats wünschen sich eine Stellvertreter-Regelung. Dazu muss das Volk noch Ja sagen.
Foto: Christian Zingg / Keystone-sda
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Volk kann im kommenden Februar über eine entsprechende Neuerung entscheiden. Der Stadtrat hat die Anpassungen in der Gemeindeordnung und im Reglement über die politischen Rechte am Donnerstag verabschiedet. In zweiter Lesung hiess er sie einstimmig gut.

Parlamentsmitglieder sollen sich für die Dauer von mindestens drei und höchstens sechs Monaten vertreten lassen können. Pro Legislatur darf sich ein Stadtratsmitglied auch mehrmals vertreten lassen, maximal während insgesamt zwölf Monaten.

Der Grund für die Stellvertretung - beispielsweise Mutterschaft, Krankheit oder Weiterbildung - muss nicht genannt werden. Eine Überprüfung der Gründe wäre aufwändig und könnte zu heiklen Eingriffen in die Privatsphäre führen, befand der Stadtrat.

Zur Bestimmung der stellvertretenden Person sollen die gleichen Regeln wie beim Nachrücken gelten. Als Stellvertretung kommen demnach Personen infrage, die bei der letzten Wahl antraten, aber für ein Mandat nicht genügend Stimmen erhielten.

In der Schweiz kennen mehrere kommunale und kantonale Parlamente eine Stellvertretungsregelung, im Kanton Bern zum Beispiel Burgdorf. Das Bieler Stimmvolk hat den Weg für eine solche Regelung im vergangenen März an der Urne geebnet. 

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