Marcel Kalbermatten und sein Partner möchten im verschneiten Zermatt VS drei romantische Nächte in einem Alpenhotel verbringen. Im Gepäck haben die beiden eine Flasche Champagner, die das Paar auf dem Zimmer trinken will. Als die beiden an der Rezeption nach einem Eiskübel fragen, werden sie darauf aufmerksam gemacht, dass Essen und Trinken in den Hotelzimmern verboten ist. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 500 Franken gebüsst.
Verwirrend an der Hausordnung: Auf der Hotel-Internetseite des «Fleurs de Zermatt» sieht das ganz anders aus. Auf einem Foto der Suite ist eine Flasche Champagner in einem Eiskübel mit zwei Gläsern zu sehen. Deshalb lässt die Regel das Paar kalt. Sie lassen sich den Champagner auf dem Zimmer schmecken. Die leere Flasche stellt das Pärchen dann provokant sichtbar auf den Tisch.
500 Franken für Champagnerparty
An der Rezeption wird dem Paar die in den Hausregeln erwähnte Busse von 500 Franken gegeben, wie der «Walliser Bote» berichtet. Kalbermatten weigert sich, die Busse zu bezahlen, verlangt den Hoteldirektor. Laut Kalbermatten habe Hotelier Daniel Biner am Telefon «kein Verständnis» gezeigt und dem Paar gesagt, dass Hausregeln eben Hausregeln seien.
Die Rezeption ruft daraufhin die Kantonspolizei, die das Zimmer inspiziert, jedoch keinen Schaden feststellen kann, wie die Zeitung weiter berichtet. Die Polizisten ziehen die Staatsanwaltschaft zu Rate. Die winkt jedoch ab: Der strafrechtliche Tatbestand fehlt, da sonst das Hotelzimmer ohne Schaden vom Paar verlassen wurde.
Hausordnung ist zwecklos
Somit ist die Hausordnung zwecklos und dient nur als Abschreckung für die Gäste. Als Grundlage für eine Geldbusse wäre ein gesetzliches Verbot notwendig. Hotelier Biner führte die Hausregel erst letztes Jahr ein, wie er dem «Walliser Bote» erzählt. «Wir hatten viele Vorfälle, bei denen durch Essen und Trinken im Zimmer das Inventar zu Schaden kam.»
Als Beispiel erzählt der Hoteldirektor von Gästen, die auf dem Tisch Gemüse geschnitten hätten oder Bierflaschen an Holzkanten öffneten. Er werde auch in Zukunft an der Regel festhalten: «Wir werden die Formulierung anpassen, damit sie gesetzeskonform ist.» (sib)