Das höchste Schweizer Gericht hatte im Oktober 2022 eine erste Beschwerde der Familie der 2015 tödlich verunglückten Amélie S.* (†14) gutgeheissen und den Fall ans Berner Obergericht zurückgewiesen. Im Juni 2023 sprach diese Instanz den Pistenchef erneut frei, woraufhin sich die Angehörigen des Opfers zum zweiten Mal an das Bundesgericht wandten.
In einem am Montag veröffentlichten Urteil hat das höchste Schweizer Gericht festgestellt, dass die Berner Justiz die Vorwürfe der Beschwerdeführer bezüglich der Beschilderung am Unfallort umfassend und überzeugend widerlegt habe. Diese sei sichtbar und ausreichend gewesen, auch die Markierung des Pistenrandes.
Ebenso ist laut Bundesgericht die Bewertung der Aussagen einer Person nicht willkürlich, die gesehen hatte, wie die Teenagerin von der Piste abkam. Laut dieser Zeugin war die Gefahrenzone von weitem erkennbar.
Unklar, ob Amélie die Kontrolle verloren hatte
Nicht mehr feststellen konnte das Berner Gericht, ob das Opfer bewusst in den Bereich parallel zur Piste gefahren oder ob es die Kontrolle über seine Skier verloren hatte. Diese Schlussfolgerung – so unbefriedigend sie für die Familie sein möge – überschreitet nach Ansicht des Bundesgerichts nicht den Ermessensspielraum der Vorinstanz. Nicht erwiesen sei, dass der Ausbau der Piste in Adelboden nicht den Schweizer Richtlinien für Bergbahnen entsprochen habe.
Das Mädchen nahm an einem Skikurs teil. Sie war die Letzte in der Gruppe, als sich der Unfall am späten Abend des 26. Februar 2015 ereignete. Offenbar war Amélie Spuren gefolgt, die von der Piste abzweigten. Sie fiel kopfüber in einen Wasser-Graben und blieb mehrere Minuten lang teilweise unter Wasser, bevor es gerettet wurde. Die Schülerin starb noch am selben Abend im Spital. (SDA)