Entscheiden muss dies ein Gericht, sobald es zum Prozess kommt. Die Strafuntersuchung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln ist im Gang.
In diesem Rahmen forderte der Polizist ein Beweisverwertungsverbot für das belastende Video. Die Beschwerdekammer des Obergerichts wies seine Beschwerde ab, wie aus einem im Internet publizierten Urteil hervorgeht. Zuerst berichteten die Berner Tamedia-Zeitungen.
Der Mann war auf der A1 bei Bern unterwegs zu einem Observationsauftrag. Er sass deshalb in einem sogenannten Videofahrzeug, das im Innern mit einer Kamera ausgestattet ist.
Die Aufnahmen zeigen, dass der Polizist kurz vor dem Unfall während fast einer Minute auf seinem Handy tippte und las. Die Bilder widersprachen seiner ursprünglichen Aussage, er habe zu lange in den Seitenspiegel geblickt.
Die Beschwerdekammer kam zum Schluss, die Aufnahme sei zwar vor Beginn der Observation entstanden und somit datenschutzrechtlich problematisch. Laut Bundesgericht könnten aber auch Verkehrsdelikte schwere Straftaten darstellen. In solchen Fällen könnten selbst unrechtmässig erlangte Beweise vor Gericht zugelassen werden.
Die Kantonspolizei Bern hat Autofahrer in der Vergangenheit immer wieder vor der Ablenkung durch Handys gewarnt. «Unser Gehirn ist nicht fähig, gleichzeitig Smartphone-Inhalte und Gefahren des Strassenverkehrs wahrzunehmen», heisst es in einem Blog-Beitrag. Der Polizist erlitt beim Unfall eine Hirnerschütterung und Prellungen.