Die Höhe des vorgesehenen Mindestlohnes von 23.80 Franken steht gemäss Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen (SP) «im Einklang mit den bundesrechtlichen Kriterien», wie es in einer Mitteilung hiess.
Sie verneine, gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung, die Verletzung des Grundrechts der Wirtschaftsfreiheit und beurteile die Einführung eines Mindestlohnes als zulässige sozialpolitische Massnahme. Ebenfalls nicht verletzt sah Kirchen kantonales Recht.
Gemäss Mitteilung machten die Beschwerdeführenden geltend, die Einführung eines Mindestlohns verletze das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit, das Gebot der Rechtsgleichheit sowie den Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts. Gegen den Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde erhoben werden.
Beschwerde eingereicht hatten die Sektion Bern des kantonalen Handels- und Industrievereins (HIV), der Gewerbeverband Berner KMU und der Berner Arbeitgeberverband.
Die Berner Stadtregierung hatte die Initiative im Januar für gültig erklärt.
Der Initiativtext sieht vor, dass das Stadtparlament ein Mindestlohnreglement erlassen soll. Vors Volk kommt das Begehren nur, falls der Stadtrat die Vorlage ablehnt, ein Gegenvorschlag erarbeitet wird oder falls das fakultative Referendum ergriffen werden sollte.