Der Übergiff passiert am späteren Nachmittag Ende Juni auf der Sportanlage Dornacker in Huttwil. Zwei Schüler (13) halten ein Mädchen (13) fest und beginnen, es unsittlich zu berühren: Sie strecken es am Boden aus, halten das Mädchen an Armen und Beinen fest und ziehen ihm die Hose herunter.
Eine Anwohnerin wird auf das Geschehen aufmerksam. Sie fordert die Buben auf, das Mädchen in Ruhe zu lassen. Das wirkt. Die beiden Jugendlichen lassen von der Schülerin ab und rennen weg.
Offenbar wird den jungen Sextätern erst danach bewusst, was sie da getan haben. Sie melden sich freiwillig bei ihrem Lehrer und gestehem ihm alles. Die Schule kontaktiert die Kantonspolizei und gibt den Schülern des Schulhauses «Städtli» ein Informationsschreiben ab. Man habe den Vorfall mit den Betroffenen und deren Eltern behandelt, heisst es von der Schule.
Verweis und Sozialdienst als Strafe
Die polizeilichen Ermittlungen sind jetzt abgeschlossen. Die beiden Schüler werden sich vor dem Jugendgericht zu verantworten haben. Hier muss entschieden werden, ob es sich bei dem Fall um sexuelle Nötigung oder um sexuellen Missbrauch handelt.
Die beiden mutmasslichen Täter dürften dank ihres jungen Alters so oder so mit einem blauen Auge davon kommen: «Als Strafe drohen ihnen ein Verweis und Sozialdienst» erklärt Jugendrichter Andreas Schild gegenüber Blick.ch. (gux)