Hooligan schlug auf Beamtin ein
Vier Jahre Gefängnis für Polizistinnen-Prügler

Das Obergericht hat gestern einen Hooligan zu 45 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach einem Eishockey-Match in Biel hatte er eine Kantonspolizistin brutal verprügelt.
Publiziert: 27.02.2015 um 16:48 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 19:32 Uhr
Der Haupteingang des Obergerichts des Kantons Bern
Foto: Keystone

Fast sechs Jahre war die brutale Prügel-Attacke her, als der Angriff sie vergangenes Jahr einholte. Nachdem die Polizistin psychisch und physisch genesen schien, erlitt sie einen Rückfall. Sie habe fast ständig Schmerzen, sagte die Frau gestern vor dem Berner Obergericht.

Hooligans hatten die ehemalige Kantonspolizistin im November 2008 nach einem Eishockey-Derby in Biel verprügelt. Mehrere Männer rissen sie an den Haaren, traten sie mit den Füssen in den Unterleib, prügelten auch noch auf sie ein, als sie bereits am Boden lag. Die Frau, in zivil unterwegs, wurde lebensgefährlich verletzt.

Einer der Schläger konnte identifiziert werden. Gestern hat ihn das Berner Obergericht zu 45 Monaten Gefängnis verurteilt, schreibt die «Berner Zeitung». Ausserdem muss er dem Opfer 30'000 Franken Genugtuung sowie die Verfahrenskosten zahlen. Eine Geldstrafe von 2700 Franken wurde bedingt ausgesprochen.

Damit bestätigt das Gericht weitgehend das Urteil der vorhergehenden Instanz. Diese hatte ihn zu vier Jahren – also 48 Monaten – Haft verurteilt. Der Täter hat den Entscheid daraufhin weitergezogen.

«Es war geplante Gewalt»

«Es war geplante Gewalt gegen Menschen und der Angeschuldigte hat den Angriff ausgelöst», zititert die «Berner Zeitung» Richter Peter Zihlmann. Dass der Angeklagte zu Beginn weitgehend geständig war, dann aber unter «gravierendem Gedächtnisverlust» litt und schliesslich «fast gar nichts getan» haben wollte, liess ihn und seine zwei Richter-Kollegen an der Glaubwürdigkeit der Aussagen zweifeln.

Das Argument des Beschuldigten, weil man nur ihn habe identifizieren können, wolle die Justiz nun an ihm ein Exempel statuieren, liess das Gremium nicht gelten. Der Berner habe die Frau nicht, wie er selbst behauptete, «nur» an den Haaren gezogen. Sondern brutal auf die Polizistin eingeschlagen.

Wegen der Attacke ist die Frau heute laut Ärzten nur teilweise arbeitsfähig. Trotzdem arbeitet sie zu 100 Prozent bei der Polizei – allerdings nicht mehr im Aussendienst, sondern, so schrieb der «Bund», als Ermittlerin bei der Bundespolizei. (lha)

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