Das hat der Grosse Rat am Mittwoch beschlossen. In erster Lesung nahm er die Totalrevision des Datenschutzgesetzes mit 141 zu 1 Stimmen bei vier Enthaltungen an.
Die zentralisierte Aufsicht obliegt demnach künftig der kantonalen Datenschutzaufsichtsstelle. Diese wird neu Datenschutzbehörde heissen und ihren Fokus auf die Beratung und Ausbildung der Behörden legen.
Das bernische Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1986. Mit der Totalrevision wird es an die Bundesgesetzgebung und das europäische Recht angepasst. Die Informations- und Meldepflichten der Behörden werden erweitert und die Rechte der betroffenen Personen klarer definiert.
Der Aufwand der Behörden soll verringert werden, indem das Register der Datenschutzsammlungen beschränkt wird. Der Katalog der besonders schützenswerten Personendaten soll unter anderem um genetische und biometrische Daten ergänzt werden. Die zweite Lesung folgt in der Wintersession.