In der zweiten Lesung bekräftigten beide Lager ihre Positionen. Aus Sicht von SVP, FDP, Mitte, EDU und EVP wird das kantonale Recht damit dem Bundesrecht angepasst. Kulturland sei ein knappes Gut, das bei Enteignungen nicht weniger wert sein dürfe als beispielsweise Industrieland.
Der Bauer wolle wenn immer möglich Realersatz. Wenn dies nicht möglich sei, solle er wenigstens fair entschädigt werden. Auch andere Kantone hätten sich für diese Lösung entschieden.
SP, Grüne und GLP warnten vergeblich, die dreifache Entschädigung werde vor Gericht keinen Bestand haben. Sie sei verfassungswidrig, und im Gegensatz zum Bund müssten sich die Kantone bei der Gesetzgebung an die Verfassung halten.
Zwar seien die heutigen Entschädigungen wohl tatsächlich zu tief. Doch mit einer rechtswidrigen und willkürlichen Gesetzesänderung sei niemandem gedient.
Die Frage der Verfassungsmässigkeit werde durch die Gerichte zu klären sein, hatte Justizdirektorin Evi Allemann (SP) bereits in der ersten Lesung festgehalten.