Der Statthalter erteilt Gemeindepräsident Christian Anderegg (SVP) einen disziplinarischen Verweis. Damit will er dafür sorgen, «dass sich der Gemeindepräsident künftig nicht mehr in baupolizeiliche Angelegenheiten einmischt und seine Funktionen als Behördenmitglied und Bauunternehmer klar trennt».
Auf weitere Massnahmen verzichtet der Statthalter des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli, weil es seit Beginn der aufsichtsrechtlichen Untersuchung im Herbst 2015 zu personellen Wechseln in Gemeinderat und Verwaltung gekommen sei. Er ermuntert die Bauverwaltung aber, in Zweifelsfällen künftig direkt den Bauinspektor des Regierungsstatthalteramts zu kontaktieren.
Die Untersuchung beschloss Künzi, weil er mit einer aussergewöhnlich hohen Zahl von baupolizeilichen Fällen in Grindelwald konfrontiert war. Viele Fälle hätten mittlerweile bereinigt oder zumindest in geordnete Bahnen gebracht werden können.
Rechtwidrige Vereinbarung aufgehoben
Künzi nennt in der Pressemitteilung konkrete Fälle, bei denen er eingeschritten ist. So hob er eine rechtswidrige Vereinbarung des Gemeinderats mit einer Bauherrschaft aus dem Jahr 2013 auf.
Der damalige Gemeinderat habe sich auf einen «Ablasshandel» eingelassen: Er habe auf eine Strafanzeige für den unbewilligten Abbruch und Wiederaufbau eines Weidhauses verzichtet. Diesen Gefallen habe er sich mit 15'000 Franken entschädigen lassen.
In einem anderen Fall habe die Gemeinde die Umnutzung einer neu erstellten landwirtschaftlichen Angestelltenwohnung in eine unbewirtschaftete Zweitwohnung bewilligt. Dabei sei die Bauherrschaft im Baubewilligungsverfahren sogar noch darauf hingewiesen worden, dass die Umnutzung nicht statthaft sei.
Besonders krass war für Künzi ein Fall, bei dem er die Baupolizeibehörde von Grindelwald vergeblich aufforderte, Strafanzeige wegen eines unbewilligten Abbruchs und Wiederaufbaus einzureichen. Künzi reicht die Strafanzeige nun selber ein.
Statthalter droht mit weiteren Massnahmen
Der Grindelwaldner Gemeinderat habe sich in der Vergangenheit immer wieder eingemischt, wenn es um ihm politisch wichtig erscheinende Vorhaben gegangen sei. Dann habe er sich jeweils angemasst, anstelle der zuständigen Baukommission die Bauentscheide zu fällen und umstrittene baupolizeiliche Verfahren an sich zu ziehen.
Statthalter Künzi wies den Gemeinderat deshalb an, sich ab sofort an die Gemeindeordnung zu halten. Weder habe die Exekeutive über Baugesuche zu entscheiden, noch hätten sich einzelne Gemeinderäte in Baupolizeiverfahren einzumischen.
Künzi hofft, dass der Gemeinderat seine Vorgaben befolgt. Ansonsten behalte er sich vor, weitere Weisungen und Massnahmen zu ergreifen, schreibt der Regierungsstatthalter in seinem Communiqué. (SDA)