Nach Ausbruch aus Thuner Gefängnis
Beide Männer wieder in Haft

Zwei Gefangene sind am Mittwoch aus dem Regionalgefängnis Thun ausgebrochen. Sie trennten die Gitterstäbe durch, kletterten auf das Dach und liessen sich mit Bettbezügen die Fassade hinuntergleiten. Mittlerweile sind sie wieder hinter Gitter.
Publiziert: 26.08.2020 um 14:25 Uhr
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Aktualisiert: 27.08.2020 um 15:34 Uhr
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Zwei Gefangene sind aus dem Regionalgefängnis Thun ausgebrochen.
Foto: Blick

In der Nacht auf Mittwoch ist zwei Männern (33, 22) die Flucht aus dem Regionalgefängnis Thun gelungen. Dabei gingen sie vor wie in einem Hollywoodfilm: «Sie haben einen der Querstäbe durchgetrennt. Dadurch konnten sie aufs Dach gelangen und haben sich mit Bettbezügen an der Fassade heruntergelassen abgeseilt», sagt Olivier Aebischer, Leiter Kommunikation des Berner Amts für Justizvollzug. Die Lücke, durch die sie sich in die Freiheit quetschten: 23 auf 35 Zentimeter!

Die beiden Männer konnten am Donnerstagvormittag gegen 9.50 Uhr im Raum Urtenen-Schönbühl von der Kantonspolizei Bern ohne Gegenwehr angehalten werden. Sie wurden wieder in Haft überführt.

Dach-Alarm nützte nichts

Um 1 Uhr morgens wurde auf dem Gefängnis-Dach und bei der Polizei ein Alarm ausgelöst, sagt Aebischer. Ein erster Augenschein habe allerdings noch keinen Hinweis auf einen Ausbruch ergeben: «Es geht ein sehr grelles Licht auf dem Dach an. Dieses ist in der Vergangenheit auch schon durch Tiere ausgelöst worden, die sich auf dem Dach befanden». Das Fehlen der beiden Männer sei schliesslich erst einige Stunden später bemerkt worden.

Die zwei Männer seien in derselben Zelle gesessen, bestätigt Aebischer. Da es sich um Untersuchungshäftlinge handelt, hätten sie sich zuvor nicht gekannt. «In 19 Jahren war dies das erste Mal, dass jemand aus diesem Gefängnis ausgebrochen ist», sagt der Sprecher. Nun werde natürlich genau untersucht, warum es so weit kommen konnte. Fragen zum Sicherheitsdispositiv, beispielsweise ob die Gefangenen nicht gefilzt wurden am Abend, kann Aebischer nicht beantworten.

Im Schengen-Raum zur Fahndung ausgeschrieben

Informationen zu den Geflüchteten gibt es kaum. Die Berner Staatsanwaltschaft verweist an die Justizvollzugsabteilung, die dazu allerdings nichts sagen darf. Beide Flüchtenden seien nicht wegen Gewaltdelikten in U-Haft gesessen.

Wie die Berner Kantonspolizei sagt, wurden die beiden Männer auch im Schengenraum zur Fahndung ausgeschrieben. (vof/szm)

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