Für Bundesgericht mehr als Notwehr
Berner Hanfbauer schiesst auf Eindringlinge

Die Verurteilung eines Berner Hanfbauern zu einer Freiheitsstrafe von 46 Monaten ist rechtskräftig. Der Mann schoss 2016 auf seinem Hof mit Schrotmunition auf flüchtende Eindringlinge. Damit hat er laut Bundesgericht die Grenze der zulässigen Notwehr überschritten.
Publiziert: 28.02.2024 um 13:01 Uhr
|
Aktualisiert: 28.02.2024 um 13:11 Uhr
Ein Berner Hanfbauer hat mit Schrotmunition auf Eindringlinge geschossen. (Themenbild)
Foto: GIAN EHRENZELLER

Der Bauer argumentierte, bei der Schussabgabe in rechtfertigender Notwehr gehandelt zu haben. Laut dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Notwehr rechtmässig ist. So muss eine Person angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht werden und die Abwehr muss aufgrund der Umstände verhältnismässig erscheinen.

Der unvermittelte Schusswaffengebrauch könne grundsätzlich nur das letzte Verteidigungsmittel sein. Allein das Eindringen auf den Hof stelle keine Gefahr für Leib und Leben dar. Eine solche habe zwar beim späteren Angriff durch einen Eindringlich mit einer Mistgabel bestanden - indessen nicht mehr bei der folgenden Schussabgabe, als die Störenfriede weggerannt und sich in einigen Metern Entfernung versteckten.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?