Wie die Kantonspolizei Bern mitteilt, ist am Sonntagnachmittag in Radelfingen BE ein Töff mit 200 Stundenkilometer anstatt der auf dem Streckenabschnitt erlaubten 80 gemessen worden. Die Polizei führte die Geschwindigkeitskontrolle auf der dortigen Hauptstrasse durch. Der Mann war in Richtung Detligen BE unterwegs.
Billett weg!
Er konnte kurz darauf durch eine Patrouille zur Kontrolle angehalten werden. Dem Töfffahrer wurde der Führerausweis sofort abgenommen – er wurde für weitere Abklärungen auf eine Polizeiwache gebracht. Der Mann wird sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten müssen. (bra)
Seit 2013 gilt das Verkehrssicherheits-Programm «Via sicura». Für Autofahrer relevant ist die Verschärfung bei Raserdelikten: Das Gesetz definiert genau, wer ein Raser ist.
– In einer 30er Zone: Wer 40 Stundenkilometer zu schnell fährt (ab 70 km/h)
– Dort, wo 50 km/h gilt (innerorts): Wer 50 Stundenkilometer zu schnell fährt (ab 100 km/h)
– Dort, wo 80 km/h gilt (ausserorts): Wer 80 Stundenkilometer zu schnell fährt (ab 140 km/h)
– Geschwindigkeitsbegrenzung über 80 km/h (etwa auf Autobahnen): Wer 80 Stundenkilometer zu schnell führt (ab 160 km/h)
Ebenso gilt als «Raser», wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, etwa durch waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
Seit 2013 gilt das Verkehrssicherheits-Programm «Via sicura». Für Autofahrer relevant ist die Verschärfung bei Raserdelikten: Das Gesetz definiert genau, wer ein Raser ist.
– In einer 30er Zone: Wer 40 Stundenkilometer zu schnell fährt (ab 70 km/h)
– Dort, wo 50 km/h gilt (innerorts): Wer 50 Stundenkilometer zu schnell fährt (ab 100 km/h)
– Dort, wo 80 km/h gilt (ausserorts): Wer 80 Stundenkilometer zu schnell fährt (ab 140 km/h)
– Geschwindigkeitsbegrenzung über 80 km/h (etwa auf Autobahnen): Wer 80 Stundenkilometer zu schnell führt (ab 160 km/h)
Ebenso gilt als «Raser», wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, etwa durch waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.