Der Kanton Bern setzt damit eine Motion des Grossen Rats um, die vor einem Jahr überwiesen wurde. Die Regelung betrifft bewilligungspflichtige Veranstaltungen gemäss Gastgewerbegesetz, bei denen über den gesamten Anlass hinweg mehr als 2000 Personen teilnehmen.
Ziel sei es, die Verhältnismässigkeit zwischen Aufwand und ökologischem Nutzen zu wahren, teilte der Kanton mit. Immer vorgeschrieben bleiben demnach Mehrweg-Trinkgefässe. Nicht zugelassen sind Becher, Teller und Schalen aus fossilem Kunststoff.
Auch wenn die Grenze nun angehoben werde, bleibe der Einsatz von Mehrweggeschirr im Trend, teilte der Kanton mit. Auch Veranstaltern von kleineren Anlässen werde der freiwillige Einsatz von Mehrweggeschirr empfohlen, sofern er sinnvoll, umsetzbar und wirtschaftlich tragbar sei.