Erhebliche Fluchtgefahr
Mutmasslicher Grossdealer blitzt vor Berner Obergericht ab

Ein 27-jähriger Mann, der im grossen Stil mit Drogen gehandelt haben soll, bleibt in Sicherheitshaft. Das bernische Obergericht hat seine Beschwerde gegen die weitere Inhaftierung abgewiesen.
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Ein mutmasslicher Drogenhändler bleibt hinter Gitter. (Symbolbild)
Foto: MARTIN RUETSCHI
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Trotz einer bisherigen Haftdauer von rund vier Jahren sei die Sicherheitshaft noch verhältnismässig, befand das Gericht gemäss dem im Internet publizierten Urteil. Mildere Massnahmen wie Meldepflichten oder Kautionen reichten nicht aus, um die Fluchtgefahr zu bannen.

Der Mann bleibt somit bis mindestens 20. Januar 2026 in Sicherheitshaft. Ihm werden qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und schwere Geldwäscherei vorgeworfen.

Gemäss Anklage soll der Mann im November und Dezember 2021 am Handel mit grossen Drogenmengen beteiligt gewesen sein. Konkret geht es um mehr als neun Kilogramm reines Kokain und über 1,6 Kilogramm reines Heroin, die bei über 100 Treffen übergeben worden sein sollen.

Zudem soll er Drogengelder in der Höhe von rund 780’000 Franken gewaschen haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einer zentralen Rolle des Beschuldigten im Drogenhandel aus. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von deutlich über zehn Jahren sowie eine obligatorische Landesverweisung.

Das Obergericht bestätigte einen dringenden Tatverdacht, da bereits Anklage erhoben wurde. Entscheidend für den weiteren Freiheitsentzug sei jedoch die erhebliche Fluchtgefahr. Der Mann habe nur kurz in der Schweiz gelebt, keinen festen Wohnsitz, keine Arbeit und keine familiären Bindungen im Land.

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