Der Thurgauer Stallbetreiber und ehemalige Luzerner CVP-Kantonsrat Hanspeter B. (55) hat es faustdick hinter den Ohren. Er erbeutete bei mehreren Gläubigern insgesamt über eine Million Franken. Jetzt hat das bernische Obergericht seine Strafe am Freitag wegen gewerbsmässigen Betrugs verschärft. Die zweite Instanz kam zum Schluss, dass der Mann seine Gläubiger arglistig getäuscht hatte.
Das Obergericht brummte dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und Monaten auf, acht Monate mehr als das erstinstanzliche Wirtschaftsstrafgericht im Herbst 2017.
Schiebt Opfern Mitverantwortung zu
Hanspeter B. habe seinen Opfern nicht nur eine einfache Lüge aufgetischt, sondern auch gefälschte Dokumente vorgelegt, sagte Oberrichterin Anastasia Falkner am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-sda. Mit dieser Arglist sei der Tatbestand des Betrugs klar erfüllt.
Der Verteidiger hatte am Donnerstag in seinem Plädoyer den zahlreichen Opfern eine Mitverantwortung zugeschoben. Keiner der Geprellten habe auch nur eine einzige Rückfrage getätigt. Ein einziges Telefon hätte genügt, um sich über den Mann zu informieren.
Dieser Argumentation folgte das Obergericht nicht. So einfach, wie von der Verteidigung geschildert, wären die potentiellen Gläubiger nicht an Informationen über die Machenschaften des Angeklagten herangekommen, betonte Falkner.
In 27 Fällen schuldig
Der Angeklagte habe über längere Zeit erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt, führte Falkner weiter aus. Das ihm geliehene Geld zahlte der Mann in den wenigsten Fällen zurück. Die Deliktsumme beläuft sich auf gegen 1,6 Mio. Franken.
Schwer wog in den Abwägungen des Obergerichts, dass der Stallbetreiber gutgläubige Menschen ausnahm und ihr Vertrauen zerstörte. Unter den Geprellten befinden sich viele Gewerbler, die einem Kollegen aushelfen wollten. Auch ältere Menschen zog B. über den Tisch. Viele trifft der erlittene finanzielle Verlust hart. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte in 27 Fällen. Die Opfer stammen aus Bern und Luzern.
Besonders negativ schlug sich in den Abwägungen des Obergerichts auch die Tatsache nieder, dass der Mann nach dem erstinstanzlichen Urteil bereits wieder mit seiner alten Masche loszog und im Kanton St. Gallen versuchte, an Geld zu kommen.
Täuschte grosse Erbschaft vor
Seinen Geldgebern tischte der wortgewandte und überzeugend auftretende ehemaligen Kantonsrat stets die gleiche Familiengeschichte auf. Von seinem kürzlich verstorbenen Vater erwarte er ein grössere Erbschaft sowie Einkünfte aus dem Kiesabbau.
Derzeit stecke er grade finanziell etwas in der Klemme und brauche eine finanzielle Überbrückung, bis die Erbsache geregelt sei. Den Geldgebern versprach er hohe Zinsen, wenn sie ihm vorübergehend aushelfen würden.
Was der vorbestrafte Mann seinen Opfern aber verschwieg: Die Erbschaft des Vaters war überschuldet und handfeste Belege für Einkünfte aus einem Kiesgeschäft gab es keine. (SDA/hah)