Der Bootsfahrer Urs T., der nach einem tödlichen Unfall auf dem Bielersee zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt wurde, akzeptiert das Verdikt des Gerichts. Er zieht die unmittelbar nach dem Urteil angemeldete Berufung zurück.
Der Anwalt des Bootsführers teilte heute mit, dass sein Mandant sich «aus persönlichen Gründen» entschlossen habe, auf eine Berufung gegen das Urteil zu verzichten. Weder er noch sein Mandant würden weitere Ausführungen zu diesem Entscheid machen.
Urteil wird rechtskräftig
Der 77-jährige Mann wurde Ende Oktober letzten Jahres vom Regionalgericht in Biel in einem Indizienprozess wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Unmittelbar nach dem Urteil legte der Mann Berufung ein. Mit deren Rückzug wird das Urteil nun rechtskräftig.
Der Bootsunfall ereignete sich am 11. Juli 2010. Angela A. (†24) und ihr Freund waren in einem Gummiboot auf dem Bielersee unterwegs. Plötzlich näherte sich ein Motorboot. Die beiden jungen Leute versuchten, auf sich aufmerksam zu mache. Als das Boot nicht abdrehte, retteten sie sich mit einem Sprung ins Wasser. Die 24-jährige Aargauerin wurde von der Schiffsschraube erfasst und verblutete noch im Wasser. Das Motorboot fuhr ohne anzuhalten weiter.
Die Polizei suchte mehrere Tage nach dem Bootsfahrer. Ende Juli gaben die Behörden bekannt, ein 77-jähriger Rentner aus der Region stehe unter dringendem Tatverdacht. Der Mann gab zwar zu, am fraglichen Nachmittag auf dem Bielersee unterwegs gewesen zu sein. Weder er noch andere Personen an Bord seines Boots hätten aber zum fraglichen Zeitpunkt etwas aussergewöhnliches festgestellt.
Indizien reichten für einen Schuldspruch
Das Gericht sah es letzten Oktober indessen als erwiesen an, dass der 77-Jährige für den Tod der jungen Frau verantwortlich sei. Die Indizien reichten für einen Schuldspruch. Insgesamt ergebe sich ein plausibles Bild des Unfallhergangs, das den Bootsführer schwer belaste, kam die Richterin zum Schluss. Zwar sei es möglich, dass der Bootsführer vom Unfall nichts mitbekommen habe. Doch auch wenn er und seine beiden Begleiterinnen nichts registriert hätten, sei dies kein Beweis für die Unschuld.
Auch die wissenschaftlichen Expertisen sprächen gegen den Bootsführer, hiess es von Seiten des Gerichts. Insbesondere der Fund von Knochenpartikeln an der Schiffsschraube lasse sich nicht anders plausibel erklären als mit dem Unfall. Dass an den Partikeln keine DNA gefunden wurde war aus Sicht des Gerichts nicht erstaunlich. Schliesslich sei das Boot nach dem Unfall noch über den See gefahren.
«Eine bessere Waschmaschine gibt es nicht», sagte die Richterin. Die Staatsanwaltschaft hatte sich unmittelbar nach dem Urteil zufrieden gezeigt. Das Gericht war ihren Anträgen grösstenteils gefolgt. (SDA)