Bevölkerungsschutz
Kanton Bern hat 49'000 Schutzräume geprüft

Der Kanton Bern hat in den vergangenen Jahren insgesamt rund 49'000 Schutzräume kontrolliert. Damit gebe es im Ernstfall ausreichend Schutzräume für die ständige Wohnbevölkerung, schreibt die kantonale Sicherheitsdirektion in einer Mitteilung vom Dienstag.
Publiziert: 09:50 Uhr
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Aktualisiert: 09:55 Uhr
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Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Darum gehts

  • Der Kanton übernimmt 2026 die Zuweisungsplanung für Schutzräume
  • Zuweisung berücksichtigt kurze Wege und priorisiert Kinder sowie ältere Personen
  • Letzte Schutzraumkontrolle startete 2015 und dauerte bis 2025
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Wer in welchen Schutzraum geht, haben bisher die Gemeinden bestimmt. Ab 2026 wird der Kanton diese Aufgabe übernehmen und mindestens jährlich eine Zuweisungsplanung erstellen, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht.

Die Zuweisungen werden erst kommuniziert, wenn die Räume für einen Bezug bereit gemacht werden, sprich in einem Ernstfall. Der Kanton begründet dieses Vorgehen damit, dass sich die Planung aufgrund von Umzügen oder Familienzusammensetzungen laufend ändere.

Für die Zuweisung werden verschiedenste Faktoren berücksichtigt, etwa ein möglichst kurzer Weg zum Schutzraum oder eine prioritäre Zuweisung von Kindern und älteren Personen. Gemäss Kanton kann es auch sein, dass Schutzplätze über Gemeindegrenzen hinweg zugewiesen werden.

Die Schutzbauten umfassen einerseits Räume für die Zivilbevölkerung, umgangssprachlich auch Luftschutzkeller genannt, andererseits Schutzanlagen für Einsatzorganisationen.

«Schutzbauten tragen wesentlich zu unserem Sicherheitsempfinden bei», wird Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) in der Mitteilung zitiert. In der derzeit angespannten Sicherheitslage in Europa bildeten sie ein wichtiges Element des Bevölkerungsschutzes in der Schweiz und vermittelten Sicherheit.

Der Kanton führt periodische Schutzraumkontrollen durch. Die Letzte startete 2015 und dauerte bis 2025. Die nächste startet 2026. Nach einer Kontrolle sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Schutzbauten verpflichtet, die erkannten Mängel zu beheben. 

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Wohnbevölkerung genügend Schutzräume bereitzustellen.

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