Wüste Szenen auf der A1 bei Luterbach SO: Der Berner Autofahrer Daniel G.* bremste einen weissen BMW mehrfach beim Überholmanöver ab. Der 58-Jährige stoppte anschliessend den BMW-Fahrer, beschimpfte und schlug ihn. Der Angriff ist auf Video festgehalten.
Sogar Rechtsexperten staunen bei diesen Aufnahmen: «Der Berner hat gegen eine Vielzahl von Verkehrsvorschriften verstossen», sagt Hans Giger zu BLICK. Giger ist emeritierter Rechtsprofessor, Anwalt und leitet das Forschungsinstitut für Strassenverkehrsrecht.
Gefährdung des Lebens, Nötigung und grobe Verletzung der Verkehrsregeln
Das sieht Rechtsanwalt Simon Bigler ähnlich: «Beim Berner Fahrer kommen hauptsächlich drei Strafbestände infrage: Gefährdung des Lebens, Nötigung und grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Hinzu kommen allenfalls Tätlichkeiten, eventuell einfache Körperverletzung und Sachbeschädigung.»
Doch was droht Daniel G.? Bei diesen waghalsigen Manövern sei wohl mit einer bedingten Freiheitsstrafe zu rechnen, so Bigler. «Er hat einen Unfall mit Schwerverletzten oder Todesopfern in Kauf nehmen müssen», sagt Giger. Mit Glück komme er aber mit einer Geldstrafe davon.
Das Strafmass lässt sich aber nicht abschliessend beurteilen, weil diverse Faktoren mitspielen, unter anderem auch das Vorstrafenregister des Fahrers. Zudem hat sich G. inzwischen für seinen Ausraster entschuldigt. «Dass er Reue zeigt, kann vor Gericht strafmildernd berücksichtigt werden», sagt Bigler. Angesichts der Beweislage dürfte sich das aber geringfügig auswirken.
BMW-Fahrer muss mit Geldstrafe rechnen
Der BMW-Fahrer könnte sich ebenfalls strafbar gemacht haben: «Bei dem nahen Auffahren und Überholen auf dem Pannenstreifen muss auch er allenfalls mit einer Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung und einer Geldstrafe rechnen», schätzt Bigler ein.
Beide Fahrer sind also nicht unfehlbar. «Es gehört ihnen beiden der Führerausweis entzogen», findet Willi Wismer, Präsident des Zürcher Fahrlehrerverbands. Für Giger ist klar: «In einer solchen Situation sollte ein Autofahrer die Kontrolle nicht verlieren und sich nicht provozieren lassen.» Die Kantonspolizei Bern hat nach einer Anzeige von einer unbeteiligten Drittperson die Ermittlungen aufgenommen.
*Name bekannt