Ein Wolf im Zoo Zürich.
Foto: ALEXANDRA WEY
Wie das kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur am Freitag mitteilte, dürfen einzig Wildhüter die Wölfin abschiessen. Dies bis Ende März in einem Gebiet zwischen Gürbetal und Gantrisch. Noch haben das Bundesamt für Umwelt und bestimmte Organisationen ein Beschwerderecht.
Die Abschussverfügung stützt das kantonale Jagdinspektorat auf die eidgenössische Jagdverordnung und das Konzept Wolf Schweiz. In der Verordnung stehe, dass ein den Abschuss erlaubender erheblicher Schaden dann gegeben sei, wenn ein Wolf mindestens 35 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet habe. Im Fall der Wölfin F78 sind es inzwischen 36. (SDA)