«Im Prinzip nicht», sagt Gabriele Herfort (61), Rechtsberaterin beim «Beobachter». «Kein Schüler muss an Aufführungen der Weihnachtsgeschichte oder anderen religiösen Projekten teilnehmen.»
Denn: Eltern könnten sich auf den Artikel 15 Absatz 4 der Bundesverfassung berufen und ihre Kinder von der Aktivität auf Antrag befreien lassen. Der Artikel besagt: «Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.»
Weihnächtliche Aktivitäten dienen der Gemeinschaft
«Aber gerade in der Weihnachtzeit gibt es viele Grauzonen», sagt Herfort. Würden beispielsweise normale Weihnachtslieder gesungen werden, handelt es sich nicht um Religionsausübung. «Das Lied ‹Leise rieselt der Schnee› zum Beispiel ist weihnächtlich, aber hat keinen religiösen Inhalt», sagt Herfort. Die Lieder dürften weder ein Glaubensbekenntnis beinhalten noch als Gebet ausgelegt werden können.
«Ich rate den Eltern aber, ihre Kinder an den weihnächtlichen Aktivitäten teilnehmen zu lassen. Sie dienen der Gemeinschaft der Klasse.»