Die Beschwerde des Irakers Wesam A. (32) gegen dessen Ausweisung ist abgewiesen worden. Er stellt gemäss dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) weiterhin eine Gefahr für die Schweiz dar.
A. wurde im März dieses Jahres vom Bundesstrafgericht wegen der Unterstützung der Terror-Miliz Islamischer Staat (IS) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt.
Das Bundesamt für Polizei erliess auf Antrag des Nachrichtendienstes des Bundes eine Ausweiseverfügung sowie ein unbefristetes Einreiseverbot, da der gebürtige Iraker eine erhebliche Gefahr für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstelle.
Gegen diese Verfügung reichte der 32-Jährige eine Beschwerde ein, die nun abgewiesen wurde. Innert 30 Tagen kann er nun gegen den Entscheid eine Beschwerde einreichen. Diese muss er an den Bundesrat richten, welcher in letzter Instanz entscheidet.
Über das weitere Vorgehen nach Eintritt der Rechtskraft der Ausweiseverfügung entscheiden die Behörden des Kantons Aargau, wo A. derzeit wohnt. (SDA)
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