Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur
Es geht um die defizitäre Versorgung ausserhalb der regulären Öffnungszeiten, also unter der Woche bis 20 Uhr und an Wochenend- und Feiertagen zwischen 10 Uhr und 16 Uhr. Seit einem Urteil des Bundesgerichts im Jahr 2024 wäre ein kostendeckender Betrieb zu diesen Zeiten ohne die Finanzhilfe nicht möglich, wie die Regierung in ihrer Vorlage schreibt.
Mit der Weiterführung des Angebots soll die wohnortnahe Versorgung im oberen und im mittleren Kantonsteil verbessert und das Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) entlastet werden. Die vorberatende Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hatte Ausgabe einstimmig befürwortet.