Darum gehts
- Julian S. (†15) aus Aesch BL wurde im Juni 2024 erstochen
- Dem Angeklagten, Matteo W., wird vorsätzliche Tötung und Waffenverstoss vorgeworfen
- Laut Opfer-Anwalt Matthias Aeberli sind die Eltern schwer traumatisiert
Der zweite Prozesstag im Überblick: Opferfamilie fordert Schadenersatz für ihr Leid
Kurz nach dem Abschlussfest auf dem Schulareal von Aesch BL endete das Leben von Julian S. (†15) durch einen einzigen Messerstich. Der heute 19-jährige Matteo W. steht seit Montag vor dem Strafgericht Muttenz.
Am zweiten Prozesstag stand das Plädoyer der Verteidigung im Mittelpunkt. Matteo W. bat im Schlusswort um ein mildes Urteil und wünschte, im Rahmen einer Therapie seine Persönlichkeit entwickeln zu dürfen. Gegenüber den Hinterbliebenen entschuldigte er sich: «Es tut mir unendlich leid, dass Julian sterben musste. Ich wollte nie, dass das passiert. Ich würde mit ganzer Kraft die Tat rückgängig machen, wenn ich könnte.» Danach wurde er wieder in Handschellen abgeführt. Das Urteil wird am Mittwoch, 11. Februar, verkündet.
Verteidigung fordert mildes Urteil
Die Verteidigung fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher schwerer Körperverletzung. Sie argumentiert, die Tat sei nahe an einem entschuldbaren Notwehrexzess, da Matteo W. während der Auseinandersetzung unter emotionaler Belastung gehandelt habe. Er habe sofort mit den Behörden kooperiert, die Tat gestanden und Reue gezeigt.
Anklage will härtere Strafe
Die Staatsanwältin sieht die Tat hingegen klar als vorsätzliche Tötung. Sie betonte, dass Matteo W. bewusst ein Messer zum Treffpunkt mitgeführt habe. Der Einstichwinkel in die linke Brust habe die Gefahr eines Herztreffers extrem hoch gemacht. Notwehr sei ausgeschlossen, da die Angreifer bereits die Flucht ergriffen hatten, als er auf Julian einstach.
Die Verteidigerin schilderte ein anderes Bild: Matteo W. habe das Messer nur zum Abschrecken mitgenommen. Die Initiative zum Treffen sei von Gegenseite ausgegangen, er habe sich nur verteidigt. Der Stich sei in einer Abwehrhaltung erfolgt; er habe nur die Schulter treffen wollen. Zudem stellte sie die Glaubwürdigkeit der Augenzeugen und kritisierte die Dauer der Ermittlungen.
Neben der Tötung steht Matteo W. auch wegen mehrerer einvernehmlicher sexueller Handlungen mit einer damals 13-jährigen Minderjährigen vor Gericht. Die Verteidigung forderte Freispruch, da das Mädchen die Beziehung gewollt habe. Die Opferanwältin machte dem Beschuldigten schwere Vorwürfe wegen Druckausübung und forderte Schadenersatz.
Unermessliches Leid der Angehörigen
Die Anwälte der Opferfamilie betonten das unermessliche Leid: Mutter und Vater sind psychisch stark belastet, Geschwister ebenfalls. Sie fordern Schadenersatz von 80’000 Franken für die Eltern, 40’000 Franken für die Geschwister.
Der zweite Prozesstag zeigte die unglaubliche Tragik des Falls und die konträren Darstellungen von Tat und Motivation. Das Urteil wird mit Spannung erwartet.
Bechuldigter bittet um mildes Urteil
Im Schlusswort bittet der Beschuldigte um ein mildes Urteil und wünscht, dass er im Rahmen einer Therapie als Massnahme seine Persönlichkeit entwickeln darf. Gegenüber den Hinterbliebenen entschuldigt er sich noch einmal: «Es tut mir unendlich leid, dass Julian sterben musste. Ich wollte nie, dass das passiert. Ich würde mit ganzer Kraft die Tat rückgängig machen, wenn ich könnte.» Danach wird Matteo W. wieder in Handschellen gelegt und abgeführt. Das Urteil wird am nächsten Mittwoch (11. Februar) um 14 Uhr verkündet.
Verteidigung: 24 Monate bedingt
Die Verteidigung fordert für ihren Mandanten eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher schwerer Körperverletzung sowie für die Übertretungen im Strassenverkehr. Für die sexuellen Handlungen mit Kindern hält sie einen Freispruch für angemessen.
Verteidigung fordert milde Strafe
Die Verteidigung fordert ein mildes Urteil, da die Tötung nahe an einem entschuldbaren Notwehrexzess einzuordnen sei. Zudem litt ihr Mandant während der Tat an einer leicht verminderten Steuerungsfähigkeit. Er habe sofort mit den Behörden kooperiert, gestanden, die Polizei zur vergrabenen Tatwaffe geführt und Reue nach der Tat gezeigt. Anschliessend rügt die Anwältin die lange Dauer der Ermittlungen. Das Beschleunigungsgebot sei eindeutig verletzt. «All diese Elemente ergeben eine deutliche Strafminderung», sagt die Anwältin.
Strafreiheit für sexuelle Handlungen mit Kind?
Beim Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern fordert die Anwältin Straffreiheit. «Es wollten beide sie sexuelle Beziehung», sagt die Anwältin. Das Mädchen habe ausdrücklich nach einem älteren Freund gesucht.
Entschuldbarer Exzess?
Die Verteidigerin betont, dass es sich um einen Notwehrexzess handelt. Dieser sei möglicherweise als entschuldbar einzustufen, da die Aufregung und Bestürzung zu gross waren, um angemessen zu handeln. Sie fordert eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung im Notwehrexzess. Ein Strafmass nennt sie nicht.
«Er wollte sich nur wehren»
Rechtlich sieht die Verteidigerin keine grosse Schuld bei ihrem Mandanten. «Die Initiative zum Treffen kam von der Gegenseite. Der Stich wurde in einer Abwehrhaltung ausgeführt, mein Mandant befand sich in Unterzahl», sagt die Verteidigerin. «Er wollte doch nur die Schulter treffen, der Brustkorb war nicht das Ziel», fügt sie hinzu.
«Im Moment des Stichs gab es keine Alternativen, um die Schläge zu stoppen», sagt die Anwältin. «Er wollte sich nur wehren.» Dass die Schläge der Gegenseite keine Spuren hinterlassen haben, erwähnt sie an dieser Stelle nicht.
Racheakt sei völlig unnötig gewesen
Die Anwältin betont, dass die drei Jugendlichen – und damit auch der getötete Julian – alleine verantwortlich für das fatale Treffen seien. «Sie beschlossen den Racheakt, weil Matteo W. die Kollegin gegen ihren Willen gewaltsam zu einem Kuss auf den Mund gezwungen hatte. Aber das Mädchen wollte die Rache eigentlich gar nicht», sagt die Anwältin.
Der Täter war auch ein Opfer?
Dann sagt die Anwältin, dass die drei Jugendlichen ihren Mandanten in die Falle gelockt hätten, um ihn zu verprügeln. «Hätte er das gewusst, wäre er gar nicht hingegangen», behauptet die Anwältin. Ihr Mandant sei nach dem Telefonat erst nach Hause gegangen, um andere Schuhe anzuziehen. Dort habe er sich spontan entschieden, das Messer mitzunehmen. Es sei keine geplante Handlung gewesen. «Das Messer nahm er nur mit, um eine Sicherheit zu haben, höchstens zum Abschrecken.» Er habe es nicht mitgenommen, um es einzusetzen, sagt die Verteidigerin des Beschuldigten. «Etwas anderes kann man ihm nicht nachweisen.»
Die imaginären Verletzungen
Dann versucht die Anwältin, die von ihrem Mandanten geschilderten Verletzungen zu verteidigen. «Die Verletzungen, die vom Angriff der drei Jungs stammen sollen, müssen von den Ärzten nicht zwingend dokumentiert worden sein», sagt die Anwältin. «Es könnte sich auch um subjektive Verletzungen handeln, also um nicht objektivierbare Verletzungen», sagt die Anwältin. Das müsse kein Widerspruch sein.
Gerade feiert Julian S.* (†15) aus Aesch BL noch seinen Schulabschluss und schaut voller Vorfreude in die Zukunft. Doch plötzlich wird sein junges Leben mit einem einzigen Messerstich Ende Juni 2024 auf brutale Weise beendet. Der Teenager verblutet. Seine Träume und Hoffnungen: für immer weg.
Sein tragischer Tod wird am Montag vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz verhandelt. Der Beschuldigte: der Schweizer Matteo W.** (heute 19). Ihm werden unter anderem vorsätzliche Tötung und mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
«Julian wird sehr geliebt!»
Blick konnte vorab mit Julians Familie über ihren Anwalt Matthias Aeberli sprechen. Der Teenager hat zwei Geschwister: eine ältere Schwester und einen jüngeren Bruder. Die Geschwister und die Eltern vermissen Julian S. sehr. Gleichzeitig ist er stets bei seinen Angehörigen: «In unseren Gedanken und Gesprächen ist Julian täglich präsent und somit nach wie vor Teil unserer Familie», sagen die Eltern. «Julian wird sehr geliebt!»
Die Eltern stellen Blick ein Foto von Julian S. zur Verfügung. Darauf hält der sportliche Teenager eine Schildkröte in seinen Händen und lächelt in die Kamera. «Julian war ein aufgestellter, hilfsbereiter und sensibler Junge mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn», sagen die Eltern. «Er war sehr beliebt und hatte einen grossen Freundeskreis.»
Seine Leidenschaft war der Fussball. «Mit fünf begann er beim FC Aesch zu trainieren. Julian war auch ein riesiger Fan des FC Basel und besuchte die Spiele schon als kleiner Junge.»
Die Eltern erinnern sich, wie sie alle gemeinsam als Familie unmittelbar vor der Tat – am Donnerstag, 27. Juni 2024 – noch am Schulabschlussfest von Julian S. teilnahmen. «Es herrschte eine ausgelassene Stimmung. Draussen machten alle noch Fotos. Julian und seine Mitschüler freuten sich schon auf die Abschlussparty.»
Sie seien stolz auf ihren Sohn gewesen. Und Julian? «Er war froh, mit der Schule fertig zu sein. Er konnte es kaum erwarten, seine Lehre als Maurer anzufangen. Sein Ziel war, sich bis zum Polier hochzuarbeiten.»
Anonyme Anrufe
Doch in der Nacht auf Samstag passiert es. Gemäss Anklage ging der Bluttat ein längerer «Konflikt unklaren Ursprungs» unter Jugendlichen voraus. So wurde der Beschuldigte Matteo W. aufgrund dieses Streits von «mutmasslich circa 15 Personen» gesucht. Auch wurde er schon länger regelmässig anonym angerufen – auch in der Tatnacht dreimal, zwischen ein und zwei Uhr früh. Der Anrufer – einer der Freunde von Julian S. – lockte den Beschuldigten zur Schulanlage Neumatt. Der Angeklagte wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, wer hinter dem anonymen Anruf steckt.
Im Wissen um diese zugespitzte Situation nahm der beschuldigte Matteo W. zu seiner Sicherheit ein Einhandklappmesser mit. Auf dem Schulareal Neumatt warteten gemäss Anklage Julian S. und zwei seiner Freunde auf den Beschuldigten – darunter auch der anonyme Anrufer. Die Absicht der drei Freunde laut Anklage: Matteo W. zu verprügeln. Alle drei waren vermummt, aber unbewaffnet.
Zwei Versionen der Konfrontation
Dann scheint alles sehr schnell gegangen zu sein. Die Staatsanwaltschaft schildert zwei mögliche Abläufe. Die erste Version: Der Beschuldigte kam hinzu, das Klappmesser schon offen, und ging direkt auf einen der Freunde los. Dieser konnte sich «komplett verängstigt» verstecken. Zwischenzeitlich stellte sich Julian S. – der wohl die Warnung seines Freundes nicht gehört hatte – vor Matteo W. hin und beleidigte ihn mit «Pussy». Matteo W. stach zu.
Die zweite Version: Julian S. und einer seiner Freunde verprügelten den Beschuldigten. Matteo W. versuchte, seine Angreifer zunächst auf Kniehöhe zu verletzen – bevor es schliesslich zum tödlichen Stich kam.
Der beschuldigte Matteo W. flüchtete nach Hause, vergrub das Messer im Garten und telefonierte stundenlang mit seiner damaligen Freundin. Währenddessen verblutete Julian S., weil Herz und Lunge getroffen waren.
«Ein völlig sinnloser Gewaltakt»
Auch die Eltern von Julian S. haben die Anklageschrift gelesen. Sie fragen sich: «Gibt es überhaupt eine gerechte Strafe für so eine Tat?» Und: «Er hat nicht nur unserem Sohn das Leben genommen, sondern auch uns!» Ihre grösste Angst im Hinblick auf Montag: «Dass es in der Hauptverhandlung nicht um unseren Sohn geht, sondern um das Wohl und die Zukunftsperspektive des Täters.»
Opfer-Anwalt Matthias Aeberli ist sehr betroffen. «Es war ein völlig sinnloser Gewaltakt! Julian wurden statistisch gesehen 70 Jahre seines Lebens gestohlen», sagt er zu Blick. Dessen Familie erlebe er als «völlig traumatisiert», die Eltern hätten sich sozial völlig zurückgezogen. «Die Mutter leidet an einer schweren Depression und hat inzwischen auch ihre Arbeitsstelle verloren. Auch der Vater leidet an einem schweren Psychotrauma und ist nach wie vor zu 50 Prozent arbeitsunfähig geschrieben.»
Auf Blick-Anfrage möchte sich die Verteidigerin von Matteo W., Elisabeth Vogel, nicht vor dem Prozess zum Fall äussern. Blick ist an der Verhandlung dabei und berichtet. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
* Name bekannt
** Name geändert