Darum gehts
- Julian S. (†15) aus Aesch BL ist im Juni 2024 erstochen worden
- Angeklagter Matteo W. wird vorsätzliche Tötung und Waffenverstoss vorgeworfen
- Laut Opfer-Anwalt Matthias Aeberli sind Eltern schwer traumatisiert
Mittagspause bis 14 Uhr
Der vorsitzende Richter verkündet die Pause bis 14 Uhr. Danach ist die Befragung weiterer Auskunftspersonen geplant. Er kündigt ebenfalls an, dass morgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehalten werden.
Warum Klappmesser?
Der vorsitzende Richter will wissen: «Warum haben Sie ein einhändig bedienbares Messer mitgenommen? Weil das Messer schneller einsatzbereit ist?» Der Beschuldigte verneint. Er streitet ab, dass er die illegale Waffe zum Kampf mitgenommen habe. Einen anderen Grund nennt er nicht.
Befragung zum tödlichen Messerstich
Der vorsitzende Richter befragt als Nächstes den Beschuldigten zur Tat. Er fragt: «Eine Version der Tat ist, dass Sie das Messer mitgenommen hatten, um es auch einzusetzen.» Der Beschuldigte will dazu nichts sagen. Auch dazu, ob er von einem der Angreifer vor dem Stich geschlagen worden sei, will er nichts sagen. Auch zu weiteren Ablaufvarianten verweigert der Beschuldigte sämtliche Aussagen.
Er plädiert auf fahrlässige Tötung. Das hatte seine Verteidigerin deponiert. Er selber kann nicht richtig einordnen, warum sie das sagt. Er meint nur: «Ich hätte nicht hingehen sollen und das Messer nicht mitnehmen sollen. Ich anerkenne nur, dass er durch meinen Messerstich gestorben ist. Aber nicht zum Ablauf, wie das in der Anklageschrift steht.»
Er sei einmal in der gleichen Freundesgruppe des Opfers gewesen. Dann sei er mit deren Denkweise nicht mehr einverstanden gewesen und habe nach und nach nichts mehr mit ihnen zu tun gehabt.
Befragung einer Kollegin
Die Zeugin, die nach der Pause vor dem Gericht aussagt, ging zur gleichen Schule wie der Beschuldigte. Ihre Aussage bei der Befragung durch die Polizei im Vorfeld war belastend für den Beschuldigten: Matteo W. habe dauernd provoziert und sei sehr aggressiv. Vor dem Gericht gibt die Zeugin zu, dass sie das nur vom Hörensagen weiss. Sie sagt, dass sie Angst habe, falls der Beschuldigte freikomme. Matteo W. entgegnet, dass sie keine Angst haben müsse; er habe ihr gegenüber neutrale Gefühle. «Ich kann garantieren, dass nichts passiert», sagt der Beschuldigte.
Sie habe bereits Mitte Mai gehört, dass die Gruppe mit dem späteren Opfer den Beschuldigten bestrafen wolle. «Der eine sagte mehrmals zu mir, dass er Matteo zusammenschlagen will.» Grund für die Wut: «Ich hatte ihm erzählt, dass der Beschuldigte mich einmal am Nacken gepackt und mich gegen meinen Willen geküsst hatte...» Der Beschuldigte erzählt eine andere Version: Es sei alles einvernehmlich gewesen.
Prozess-Pause
Der Prozess pausiert für 30 Minuten.
Was unterscheidet ihn von Normalen?
Der Anwalt der Privatkläger fragt nach dem Grund der Massnahme. Er sagt: «Was unterscheidet ihn von normalen Jugendlichen? Die erwähnten Störungen klingen nicht aussergewöhnlich.» Die Expertin erklärt: «Er hat nicht einfach nur die Lehrstellen gewechselt, er wurde zweimal entlassen. Und er litt an einer mittelschweren Depression, die auch behandelt wurde. Es geht nicht um einen Dienst am Beschuldigten, sondern an der Gesellschaft. Die Rückfallgefahr würde gesenkt.»
Psychiaterin: «Er braucht eine Massnahme für junge Erwachsene»
Die Expertin hält zusammenfassend fest, dass sie eine Massnahme nach Artikel 61 des Strafgesetzbuches empfiehlt. «Die Störung der Persönlichkeitsentwicklung ist erheblich. Eine Massnahme wäre mit Sicherheit deliktspräventiv wirksam.» Sie begründet: «Der Beschuldigte brach zweimal die Lehre ab, hat einen Suizidversuch hinter sich und hatte eine depressive Episode. Er hat viele Vorfälle erlebt, die schambehaftet sind. Gerade dass er bei der ersten Lehre entlassen wurde, hatte ihn recht belastet. Er braucht eine Behandlung, um die negative Entwicklung aufzuhalten.»
Nur leicht gestörte Steuerungsfähigkeit
Die Psychologin hält dann fest, dass der Beschuldigte bei der Tat nur eine leicht gestörte Steuerungsfähigkeit hatte. Er war leicht berauscht durch Alkohol und hatte durch das ADHS eine leicht erhöhte Impulsitivität.»
Notwehr oder Attacke?
Die Psychiaterin sagt, dass eine Einschätzung der Wahrheit schwierig sei: «Er ist fest davon überzeugt, dass er aus Notwehr getötet hat. Die Gegenseite macht ganz andere Aussagen. Was stimmt, ist schwer zu beurteilen», sagt die Expertin. «Es kann stimmen, es kann aber auch eine kognitive Verzerrung der Tatsachen sein.»
Expertin: Er hat ADHS
Als Nächstes befragt der vorsitzende Richter die Expertin. Sie sagt: «Er erschien mir als freundlicher junger Mann. Auch bei schwierigen und konfrontativen Fragen blieb er freundlich. Ich kann bestätigen, dass er an ADHS leidet. Es gibt keine schwere psychische Störung. Festgestellt habe ich eine Entwicklungsstörung. Zudem machte er widersprüchliche Aussagen.»
Gerade feiert Julian S.* (†15) aus Aesch BL noch seinen Schulabschluss und schaut voller Vorfreude in die Zukunft. Doch plötzlich wird sein junges Leben mit einem einzigen Messerstich Ende Juni 2024 auf brutale Weise beendet. Der Teenager verblutet. Seine Träume und Hoffnungen: für immer weg.
Sein tragischer Tod wird am Montag vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz verhandelt. Der Beschuldigte: der Schweizer Matteo W.** (heute 19). Ihm werden unter anderem vorsätzliche Tötung und mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
«Julian wird sehr geliebt!»
Blick konnte vorab mit Julians Familie über ihren Anwalt Matthias Aeberli sprechen. Der Teenager hat zwei Geschwister: eine ältere Schwester und einen jüngeren Bruder. Geschwister und Eltern vermissen Julian S. sehr. Gleichzeitig ist er stets bei seinen Angehörigen: «In unseren Gedanken und Gesprächen ist Julian täglich präsent und somit nach wie vor Teil unserer Familie», sagen die Eltern. «Julian wird sehr geliebt!»
Die Eltern stellen Blick ein Foto von Julian S. zur Verfügung. Darauf hält der sportliche Teenager eine Schildkröte in seinen Händen und lächelt in die Kamera. «Julian war ein aufgestellter, hilfsbereiter und sensibler Junge mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn», sagen die Eltern. «Er war sehr beliebt und hatte einen grossen Freundeskreis.»
Seine Leidenschaft war der Fussball. «Mit fünf begann er beim FC Aesch zu trainieren. Julian war auch ein Riesen-Fan des FC Basel und besuchte die Spiele schon als kleiner Junge.»
Die Eltern erinnern sich, wie sie alle gemeinsam als Familie unmittelbar vor der Tat – am Donnerstag, 27. Juni 2024 – noch am Schulabschlussfest von Julian S. teilnahmen. «Es herrschte eine ausgelassene Stimmung. Draussen machten alle noch Fotos. Julian und seine Mitschüler freuten sich schon auf die Abschlussparty.»
Sie seien stolz auf ihren Sohn gewesen. Und Julian? «Er war froh, mit der Schule fertig zu sein. Er konnte es kaum erwarten, seine Lehre als Maurer anzufangen. Sein Ziel war es, sich bis zum Polier hochzuarbeiten.»
Anonyme Anrufe
Doch in der Nacht auf Samstag passiert es. Gemäss Anklage ging der Bluttat ein längerer «Konflikt unklaren Ursprungs» unter Jugendlichen voraus. So wurde der Beschuldigte Matteo W. aufgrund dieses Streits von «mutmasslich circa 15 Personen» gesucht. Auch wurde er schon länger regelmässig anonym angerufen – auch in der Tatnacht drei Mal, zwischen 1 und 2 Uhr früh. Der Anrufer – einer der Freunde von Julian S. – lockte den Beschuldigten zur Schulanlage Neumatt. Der Angeklagte wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, wer hinter den anonymen Anruf steckt.
Im Wissen um diese zugespitzte Situation nahm der Beschuldigte Matteo W. zu seiner Sicherheit ein Einhand-Klappmesser mit. Auf dem Schulareal Neumatt warteten gemäss Anklage Julian S. und zwei seiner Freunde auf den Beschuldigten – darunter auch der anonyme Anrufer. Die Absicht der drei Freunde laut Anklage: Matteo W. zu verprügeln. Alle drei waren vermummt, aber unbewaffnet.
Zwei Versionen der Konfrontation
Dann scheint alles sehr schnell gegangen zu sein. Die Staatsanwaltschaft schildert zwei mögliche Abläufe. Die erste Version: Der Beschuldigte kam hinzu, das Klappmesser schon offen, und ging direkt auf einen der Freunde los. Dieser konnte sich «komplett verängstigt» verstecken. Zwischenzeitlich stellte sich Julian S. – der wohl die Warnung seines Freundes nicht gehört hatte – vor Matteo W. hin und beleidigte ihn mit «Pussy». Matteo W. stach zu.
Die zweite Version: Julian S. und einer seiner Freunde verprügelten den Beschuldigten. Matteo W. versuchte, seine Angreifer zunächst auf Kniehöhe zu verletzen – bevor es schliesslich zum tödlichen Stich kam.
Der Beschuldigte Matteo W. flüchtete nach Hause, vergrub das Messer im Garten und telefonierte stundenlang mit seiner damaligen Freundin. Währenddessen verblutete Julian S., weil Herz und Lunge getroffen waren.
«Ein völlig sinnloser Gewaltakt»
Auch die Eltern von Julian S. haben die Anklageschrift gelesen. Sie fragen sich: «Gibt es überhaupt eine gerechte Strafe für so eine Tat?» Und: «Er hat nicht nur unserem Sohn das Leben genommen, sondern auch uns!» Ihre grösste Angst im Hinblick auf Montag: «Dass es in der Hauptverhandlung nicht um unseren Sohn geht, sondern um das Wohl und die Zukunftsperspektive des Täters.»
Opfer-Anwalt Matthias Aeberli ist sehr betroffen. «Es war ein völlig sinnloser Gewaltakt! Julian wurden statistisch gesehen 70 Jahre seines Lebens gestohlen», sagt er zu Blick. Dessen Familie erlebe er als «völlig traumatisiert», die Eltern hätten sich sozial völlig zurückgezogen. «Die Mutter leidet an einer schweren Depression und hat inzwischen auch ihre Arbeitsstelle verloren. Auch der Vater leidet an einem schweren Psychotrauma und ist nach wie vor zu 50 Prozent arbeitsunfähig geschrieben.»
Auf Blick-Anfrage möchte sich die Verteidigerin von Matteo W., Elisabeth Vogel, nicht vor dem Prozess zum Fall äussern. Blick ist an der Verhandlung dabei und berichtet. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
* Name bekannt
** Name geändert