Initiative
Baselbieter Regierung erklärt Initiative für teilweise ungültig

Die Baselbieter Regierung hat eine weitere Initiative der Wirtschaftskammer für teilweise ungültig erklärt. Es handelt sich um das Volksbegehren «Wirksame und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung durch Private», wie es im Regierungscommuniqué vom Mittwoch heisst.
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Der Rechtsdienst der Regierungsrats erklärt eine Initiative der Wirtschaftskammer Baselland für teilweise rechtsungültig. (Archivbild)
Foto: GEORGIOS KEFALAS
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Initiative verlangt in einem ersten Passus, dass der Kanton die Erfüllung öffentlicher Aufgaben an Private überträgt, «wenn diese die Aufgabe wirksamer und wirtschaftlicher erfüllen können». 

In einem zweiten Passus heisst es, dass sich die kantonalen Behörden auf Bundesebene für eine Übertragung an Private einsetzen. Mit einer Standesinitiative verlangt sie eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung, damit unabhängige Experten die Aufgaben des Bundes überprüfen sollen.

Der Rechtsdienst der Regierung stuft den Anfang des Initiativtextes als rechtsgültig ein, den letzten Satz jedoch nicht. Mit einer Volksinitiative könne nicht auf das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene Einfluss genommen werden, schreibt der Rechtsdienst. Die Kompetenz zur Ergreifung einer Standesinitiative bleibe ausschliesslich dem Landrat vorbehalten.

Die Regierung hatte im Herbst zwei weitere von insgesamt 16 eingereichten Volksinitiativen der Wirtschaftskammer für vollständig ungültig erklärt. Eine Initiative zur vollen steuerliche Anrechnung der Kinderbetreuungskosten und eine zu Doppelverdiener-Steuerabzügen schafften die Hürde beim Rechtsdienst nicht.

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