Darum gehts
- Mann tötete Ehefrau und will aus U-Haft entlassen werden
- Leichnam wurde zerstückelt und teilweise mit Gastropürierstab zermalmt
- Gutachten bescheinigt erhebliches Rückfallrisiko für erneute Gewaltstraftaten
Thomas L.* (42) hat seine Frau Ivana L.* (†38) getötet, die Mutter seiner beiden Töchter. Trotzdem will er nun raus aus der Untersuchungshaft – und das um jeden Preis. Dabei scheut er keine Mühe, wie der jüngste Entscheid des Kantonsgerichts Baselland zeigt, der Blick vorliegt.
Schon zum vierten Mal in eineinhalb Jahren reichte der wohlhabende Schweizer mit Wurzeln im Kanton Bern am 3. April 2025 ein Gesuch um Haftentlassung ein – und das, obwohl schon das Bundesgericht sein erstes Gesuch vergangenen September abschmetterte. Und niemand kann ihn stoppen!
Tatort Waschküche
14. Februar 2024: Zahlreiche Beamte durchsuchen an diesem Mittwoch gegen Mittag die Villa des Paars. Hier, im eigenen Zuhause auf dem Bonzenhügel in Binningen BL, fand am Vorabend die brutale Tat statt. Thomas L. behauptet, es sei Notwehr gewesen. Die Ex-Miss-Schweiz-Finalistin habe ihn mit einem Messer angegriffen, woraufhin er sie erdrosselte – bis zum Tod.
Was danach geschah, nennt Thomas L. eine «Panik-Reaktion», die Ermittlungsbehörden hingegen sprechen von «einer hohen kriminellen Energie» sowie «Kaltblütigkeit»: Er salbte ihren Kopf mit Enthaarungscreme ein, zerstückelte ihren Leichnam mit einer Stichsäge, einem Messer und einer Gartenschere. Schliesslich zermalmte er ihren Körper teilweise mit einem Gastropürierstab im Waschkeller.
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft führt seither ein Strafverfahren wegen Verdachts des Mordes. Für sie steht fest: Es gibt keine Hinweise auf eine Notwehr seinerseits. Der Familienvater gesteht die Tötung, widerspricht jedoch dem Vorwurf des Mords.
Die Gesuchs-Flut
Thomas L. sitzt seit dem 13. Februar 2024 in Untersuchungshaft – und macht der Justiz seither das Leben schwer, wie auch der «Tages-Anzeiger» kürzlich berichtete.
Es geht gar so weit, dass die Staatsanwaltschaft eine einmonatige Sperrfrist beantragte – dann aber darauf verzichtete. Heisst: Thomas L. sollte befristet verboten werden, weitere Gesuche einzureichen.
Für seine Freiheit ist Thomas L. auch zu einschneidenden Ersatzmassnahmen bereit. So etwa zu einer Kaution, einer Schriftensperre und einer elektronischen Fussfessel. Sein Traum: wieder mit seinen Töchtern gemeinsam zusammenzuleben.
Rasierklinge und Schlinge in U-Haft
Thomas L. selbst findet: Es gibt keine Gründe mehr, um ihn in U-Haft zu halten. Die Staatsanwaltschaft bediene sich nur «alten Schauernarrativen». Gemäss dem Gericht beschreibt er sich selbst wortreich «als hilfsbereite und gewaltablehnende Person».
Gleichzeitig fand man bei ihm noch während der U-Haft verbotene Waffen: eine Rasierklinge und einen zur Schlinge umfunktionierten Schnürsenkel – und das, nachdem er seine Frau erdrosselt und zerstückelt hatte.
Für die Baselbieter Behörden liegen hingegen zahlreiche Gründe vor, Thomas L. nicht freizulassen: Flucht-, Kollusions- und Wiederholungsgefahr – auch wegen seines psychischen Zustands.
Wie gefährlich ist Thomas L.?
Bereits vergangenes Jahr – als noch kein endgültiges forensisch-psychologisches Gutachten vorlag – argumentierte das Kantonsgericht: Zwar sei die Tötung eines Partners kein Einzelfall, doch «die Zerkleinerung des Leichnams des Opfers» erscheine hier «ausserordentlich singulär und auffällig». Dies lasse auf eine «signifikante psychische Störung» schliessen.
Inzwischen liegt nun ein Gutachten vor. Es bescheinigt Thomas L. «ein erhebliches Rückfallrisiko für erneute Gewaltstraftaten bis hin zu schwerster Gewaltanwendung».
In seinem neusten Gesuch um Haftentlassung versucht Thomas L., Zweifel an diesem Gutachten zu streuen. Dies anhand einer Beurteilung durch eine emeritierte Rechtsprofessorin, die er privat in Auftrag gegeben und selbst bezahlt hat. Nur: Es gelingt ihm nicht. Er bleibt vorerst in Haft. Noch wurde aber keine Anklage erhoben.
Hohe Kosten, kaum Chancen
Trotzdem: Thomas L. kann, so oft er will, Gesuche um eine Haftentlassung einreichen und Beschwerdeverfahren führen. Denn wie der unabhängige Strafrechts-Experte André Kuhn gegenüber Blick erklärt, gibt es hierzu grundsätzlich «keine Beschränkungen». Ein kostspieliges Unterfangen für Thomas L., da allein schon einzelne Beschwerdeverfahren mit über 1500 Franken beziffert sind.
Kuhn rechnet jedoch nicht damit, dass der Beschuldigte Erfolg hat: «Vorliegend geht es um Mord, also um den Vorwurf eines sehr schweren Gewaltdelikts. Und laut einem psychiatrischen Gutachten besteht die Gefahr, dass der Beschuldigte in Freiheit weitere schwere Gewaltdelikte verüben könnte. In so einer Konstellation ist es sehr schwer, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden.»
* Namen geändert