Anklage in Basel-Landschaft
Ex-Finanzchef (60) soll Geld veruntreut haben

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat Anklage wegen mehrfacher Veruntreuung und Urkundenfälschung gegen den ehemaligen Finanzchef einer Firma erhoben. Er soll das Unternehmen um acht Millionen Franken geschädigt haben.
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Die Polizei stellte beim Beschuldigten hohe Vermögenswerte feststellen.
Foto: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
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Janine EnderliRedaktorin News

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ihre Strafuntersuchung in Zusammenhang mit mehrfach begangenen mutmasslichen Veruntreuungshandlungen und mutmasslichen Urkundenfälschungen zum Nachteil eines im Kanton Basel-Landschaft ansässigen mittelständischen Unternehmens abgeschlossen. Sie hat gegen einen heute 60-jährigen Mann (Nationalität: Deutschland) am Strafgericht Basel-Landschaft Anklage erhoben.

Gestützt auf die Ergebnisse der Strafuntersuchung geht die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft davon aus, dass der Beschuldigte als ehemaliger Finanzchef und Buchhalter des Unternehmens zulasten des Firmenkontos insgesamt über 200 unrechtmässige Überweisungen vorwiegend auf eigene Bankkonten getätigt hat. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, diese unrechtmässigen Transaktionen im Zeitraum von 2011 bis 2024 vorgenommen und die mutmasslich unrechtmässig erlangten Gelder grösstenteils zur Finanzierung seines luxuriösen Lebensstils verwendet zu haben. 

Fiktive Rechnungen erstellt

Der Beschuldigte hat die Firma mutmasslich um über 8 Millionen Franken geschädigt. Um zu verhindern, dass die unrechtmässigen Überweisungen auffallen, soll der Beschuldigte fiktive Rechnungen erstellt haben.

Im Zuge der Strafuntersuchung konnte die Staatsanwaltschaft im In- und Ausland Vermögenswerte des Beschuldigten im Umfang von mehr als einer Million Franken sicherstellen, darunter ein hochpreisiges Fahrzeug, welches zwischenzeitlich verwertet werden konnte.

Der Beschuldigte befindet sich seit März 2025 in Untersuchungshaft beziehungsweise im vorzeitigen Strafvollzug.

Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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