Barchef geht vors Bundesgericht
Ignaz Walker kämpft für Freispruch in allen Punkten

Der ehemalige Bar-Betreiber Ignaz Walker aus Erstfeld UR kündigt an, für einen Freispruch in allen Punkten vors Bundesgericht zu ziehen - und träumt von einer Karriere als Autor.
Publiziert: 01.05.2016 um 01:01 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:47 Uhr
Nach dem Urteil: Ignaz Walker (re.) mit Anwalt Linus Jaeggi.
Foto: URS FLUEELER

Trotz des Freispruchs will der ehemalige Bar-Betreiber Ignaz Walker (48) aus Erstfeld UR das Urteil ans Bundesgericht ziehen, «weil es nicht in Ordnung ist.» Das kündigte er in der «SonntagsZeitung» an.

Am 18. April hatte ihn das Urner Obergericht vom Vorwurf des versuchten Mordes und der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, auf einen Mann geschossen und einen Killer auf seine Frau Nataliya K. (37) angesetzt zu haben.

«Ich will einen Freispruch für alle Anklagepunkte, bei denen ich unschuldig bin», sagte er. «Übrig bleiben wird am Ende nur illegaler Waffenbesitz. Dazu stehe ich.»

Für die Schüsse auf den Mann erhielt er 2,5 Jahre. Da er aber bereits über vier Jahre in Untersuchungs- und Sicherungshaft war, hat er die Freiheitsstrafe bereits abgesessen.

In der Haft erledigte er die Schreibarbeiten seiner Mithäftlinge: «Sie nannten mich Professor», sagt Walker. Am liebsten würden er nun vom Schreiben leben. «Das wäre mein Traum.»

Während seiner Haft hat er einen Roman verfasst, der mit persönlichen Erlebnissen angereichert ist. Das Buch soll bald publiziert werden, er verhandelt gerade mit einem Verlag. Auch kann er sich vorstellen, wieder ins Milieu einzusteigen. Allerdings, sagt er, nur in beratender Funktion, nicht mehr als Betreiber eines Lokals. (at)

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