Ausnahmen nur für bestimmte Personen
Kantonsspital Obwalden führt Besuchsverbot ein

Um Patienten zu schützen, gilt im Kantonsspital Obwalden ab Donnerstag ein Besuchsverbot. Am Mittwoch führte bereits Luzern in zwei Spitälern ein Verbot für Besucher ein.
Publiziert: 29.12.2021 um 09:56 Uhr
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Aktualisiert: 29.12.2021 um 10:04 Uhr
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Ab Donnerstag gilt im Kantonsspital Obwalden ein Besuchsverbot.
Foto: Hinz und Kunz GmbH - Cyrill Kuster

Wegen der prekären Lage in den Spitälern reagiert der Kanton Obwalden und führt ab Donnerstag ein Besuchsverbot im Kantonsspital ein. Dieses gilt bis auf weiteres.

Wie das Spital am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt, habe der Schutz der Patientinnen und Patienten sowie die Aufrechterhaltung des Betriebes oberste Priorität. Vom Verbot ausgeschlossen sind nur gewisse Begleitpersonen.

Dazu gehören nahe Angehörige von sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Menschen, Partner von Gebärenden oder im Kinderspital die Eltern und Geschwister. Für sie gilt weiterhin 3G.

«Es ist bereits fünf nach zwölf»

Am Dienstag gab bereits der Kanton Luzern bekannt, dass ab Mittwoch ein Besuchsverbot für das Luzerner Kantonsspital wie auch die Hirslanden-Klinik St. Anna gilt. Wie in Obwalden gibt es auch hier Ausnahmen für bestimmte Begleitpersonen.

Der Kanton schlug gestern während einer Pressekonferenz Alarm. «Es ist bereits fünf nach zwölf», mahnte Gesundheitsdirektor Guido Graf (63). Wegen Covid-Erkrankter seien die Luzerner Spitäler derart stark belastet, dass harte Triage-Entscheide nur noch eine Frage der Zeit seien. «Allenfalls müssen Leben geopfert werden», sagte Andreas Fischer vom Ethikforum des Kantonsspitals an der sehr emotionalen Pressekonferenz. (gin)

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