Eine heute 21-jährige Kosovarin wird für zehn Jahre des Landes verwiesen. Obwohl sie hier auf die Welt kam, wurde sie nie eingebürgert – was ihr nun zum Verhängnis wird.
Das Obergericht Zürich bestätigte ein Urteil des Jugendgerichts Bülach, das sie des versuchten Mordes, der versuchten vorsätzlichen Tötung, der Drohung sowie weiteren Delikten schuldig sprach, wie der «Zürcher Unterländer» berichtet.
Mehrere Angriffe auf Mitpatienten
Die Abwärtsspirale beginnt bereits früh in der Kindheit der Kosovarin: Sie wächst in einem gewalttätigen Haushalt auf, hat bereits früh psychische Probleme und wandert von Klinik zu Klinik. Einen Schul- und Lehrabschluss hat sie nicht.
Gemäss einer aktuellen psychiatrischen Beurteilung leidet sie an einer schweren emotional instabilen, dissozialen Persönlichkeitsstörung vom Typus Borderline mit Verdacht auf undifferenzierte Schizophrenie.
Im März 2017 hatte die minderjährige Kosovarin versucht, in der Universitären Psychiatrischen Klinik Basel einen 12-jährigen Mitpatienten mit einem Schal zu erwürgen. 2018 hat sie im Psychiatriezentrum Rheinau erneut einen Mitpatienten angegriffen. Auch ihn wollte sie erwürgen, blieb dabei aber erneut erfolglos. Für diese beiden Straftaten wurde sie nun verurteilt und muss das Land verlassen.
Rückfallgefahr sehr hoch
Das Obergericht äussert sich laut «Zürcher Unterländer» zum Landesverweis: «Wohl liegt bei der Beschuldigten als in der Schweiz geborene und aufgewachsene Ausländerin ein sogenannter Härtefall vor. Allerdings überwiegen aufgrund ihrer sehr hohen Rückfallgefahr für schwere Gewaltdelikte die Interessen der Schweiz an ihrer Wegweisung die Interessen der Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz.»
Die Kosovarin kann noch den Gang an das Bundesgericht antreten. (myi)