Auf Hauswand gesprayt: «Drogendealer im 1. Stock»
Ex-Freundin lässt Drogendealer im Rache-Rausch auffliegen

Im letzten Sommer wurde ein 38-Jähriger aus dem Oberwallis wegen Drogenhandels verurteilt. Aufgeflogen ist er unter anderem wegen seiner rachefreudigen Ex-Freundin. Sie griff zur Spraydose und schrieb an seine Hauswand: «Speed? Drogendealer 1. Stock.»
Publiziert: 10.01.2020 um 14:24 Uhr
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Die Kantonspolizei Wallis hat im Dezember 2017 einen 38-Jährigen Drogendealer verhaftet. Sein Gerichtsurteil liest sich wie ein Krimi-Drehbuch. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE

Krimi im Oberwallis: Der Dealer Sebastian* (38) wurde im letzten Sommer verurteilt. Sein Vergehen: Zwischen den Jahren 2013 und 2017 verkaufte er rund 3,5 Kilogramm Speed und kleinere Mengen Marihuana. Wie der «Walliser Bote» berichtet, dealte der 38-Jährige zu Hause in seiner Wohnung.

Mit dem Drogenhandel fing er klein an, verkaufte vorerst nur in seinem Umfeld. Zudem konsumierte er täglich ein bis zwei Gramm selbst. Wie ein ärztliches Gutachten bestätigt, leidet der 38-Jährige unter einer Polytoxikomanie – eine gleichzeitige Abhängigkeit von diversen Suchtmitteln. Gemäss eigenen Aussage, sei er bereits seit 14 Jahren abhängig.

Ex-Freundin rächte sich am Drogendealer

Mit der Zeit baute Sebastian seinen Verkauf aus, versorgte nicht mehr nur Freunde mit Drogen, sondern auch unbekannte Konsumenten. Sein Kundenstamm vergrösserte sich schlagartig – und das nicht ganz gewollt. Dahinter steckt seine Ex-Freundin und Mutter seines Kindes.

Weil sich Sebastian offenbar zu wenig um sein Kind kümmerte und auch einen gemeinsamen Ausflug ins Wasser fallen liess, wollte seine Ex-Freundin ihn büssen lassen. Im Rache-Rausch griff sie zur Spraydose und schrieb auf die Hauswand seines Wohnblocks: «Speed? Drogendealer 1. Stock.»

Drogen in Konservendosen versteckt

Sebastian verfiel in Paranoia. Um sich und sein Zuhause zu schützen, installierte er vor seinem Hauseingang eine kleine Kamera und bunkerte mehrere Waffen in der Wohnung. Unter anderem konfiszierte die Polizei zwei Baseballschläger, fünf Elektroschocker, eine Luftdruckpistole und Schlagringe. «Einer der Baseballschläger ist an der Wohnungstür angebracht gewesen, der andere in der Küche», geht aus dem späteren Urteil hervor.

Wie der «Walliser Bote» schreibt, sagten vor Gericht mehrere vorgeladene Zeugen aus, dass in der Wohnung des Beschuldigten nicht nur Drogen verkauft wurden, sie habe auch «als rege Anlaufstelle für Betäubungsmittelkonsumenten fungiert». In der Küche habe man sich unterhalten und vorwiegend Amphetamin konsumiert. Der Beschuldigte habe die Drogen meist konsumbereit auf einem Spiegel aufgezogen. Grössere Mengen habe er grammweise abgepackt und in einer Konservendose für Gulaschsuppe im Gefrierfach gebunkert. Ein Gramm verkaufte er für zehn Franken.

Sebastian finanzierte sich mit dem Drogenhandel seinen täglichen Lebensunterhalt. Insgesamt nahm er damit rund 50'000 Franken ein. In seinem gelernten Beruf soll er die letzten beiden Jahre vor seiner Verhaftung nicht mehr gearbeitet haben.

«Wer wusste nicht, dass Sebastian dealt?»

Im August 2017 geriet Sebastian schliesslich ins Visier der Kantonspolizei Wallis. Die Aussage eines Kunden wurde ihm zum Verhängnis. In einer Polizeibefragung nannte dieser den Namen des 38-Jährigen. Daraufhin führte die Polizei eine technische Überwachung durch und begann drei Monate später mit der Observation des Dealers.

Dass Sebastian dealte, sei in der Umgebung kein Geheimnis gewesen. Vor Gericht sagte ein Zeuge: «Wer wusste nicht, dass Sebastian dealt?» Nach einer 26-tägigen Observation hatten die Ermittler schliesslich genügend Beweise gesammelt. Am 19. Dezember 2017 klickten die Handschellen und Sebastian kam für zehn Wochen in Untersuchungshaft.

Rund anderthalb Jahre später, am 26. Juni 2019, wurde er an der Hauptverhandlung wegen Konsum, Verkauf und Abgabe von Drogen an Personen unter 18 Jahren, Gefährdung der Gesundheit und Besitz von meldungspflichtigen Waffen zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Ihm wurde der bedingte Strafvollzug unter Einräumung einer Probezeit von vier Jahren gewährt und die Untersuchungshaft wird ihm angerechnet. (frk)

* Name geändert

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