Andrina S. (22) bereut Mord an ihrem Vater nicht
Cevi-Leiterin stach mit zwei Messern zu!

Ihren Vater hat sie getötet, «weil er mich ständig runtermachte». Andrina S. (22) bereut es nicht.
Publiziert: 19.12.2012 um 21:04 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 02:34 Uhr
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Zwei Polizisten bringen Andrina zur Verhandlung in Schaffhausen.
Foto: Marcel Sauder
Von Marlene Kovacs

Kaum erwachsen, will ­Andrina S.* aus Neunkirch SH ihre Eltern ­töten, weil sie beide hasst. Abgrundtief. Allein 17 Mal lässt sie die Klingen zweier Messer auf ihren Vater ­Elmar S.* († 52) niedersausen.

Er stirbt. Auch über ein Jahr nach der grausigen Bluttat, bei der sie ihre Mutter noch schwer verletzte, zeigt Andrina S. nicht die Spur von Reue. 

Nüchtern sitzt die ehemalige Cevi-Leiterin und bekennende Satanistin gestern vor dem Richter im Schaffhauser Kantonsgericht. Ihr langes Haar ist schwarz gefärbt, sie trägt Brille, einen schwarzen Kapuzenpulli. Mit leiser und kontrollierter Stimme, fast unbeteiligt, beantwortet Andrina S. die Fragen des Richters.

Richter: Bereuen Sie die Tat?
Andrina S.: Nein! Ich fühle mich endlich frei. Ich muss jetzt nicht mehr jeden Tag hören, dass ich scheisse und dumm bin. 

Es ging auch um Sachen wie Geschirr nicht abräumen oder Hausaufgaben nicht machen. Sind das nicht Alltäglichkeiten?
Bei uns ­artete es immer aus.

Glauben Sie, dass die Tat an Ihrem Vater angemessen war?
Ja.

Warum haben Sie das gemacht?
Weil er mich ständig runtermachte und meine Mutter mich beleidigte.

Sie sagten, dass er Sie ungefähr einmal im Jahr geschlagen hatte. Kam das nach Ihrem Auszug aus dem Elternhaus 2007 noch einmal vor?
Nein.

Macht es für Sie einen Unterschied, dass Ihre Mutter nicht tot ist?
In den Befragungen sagten Sie, es sei schade, dass sie nicht auch tot sei. Jetzt nicht mehr, ich sehe sie ja nicht mehr. 

Es ist ein lang gehegter Hass, der sich am 26. Juli 2011 entlädt. Laut Anklageschrift plante Andrina seit 2005, ihre Eltern umzubringen. «Sie hatte bereits bei früheren Besuchen in ihrem Elternhaus ein Messer dabei. Auch versteckte sie eines in ihrer Wohnung, falls ihre Eltern sie besuchten. Doch die Chance zum Mord hat sich nicht ergeben», so die Staatsanwältin.

Die Idee festigt sich zum Plan. Im Mai und Juni 2011 schiebt Andrina die Tat auf. Sie will die Cevi-Reise Anfang Juli in den Europapark nicht verpassen.

In der Nacht vom 26. Juli ­radelt die Informatikschülerin mit zwei Küchenmessern bewaffnet zu ihren Eltern nach ­Beringen SH. Bevor sie die Tür aufschliesst, legt sie sich kurz hin, um sich zu erholen.

Ihren Vater findet Andrina auf dem Sofa schlafend und sticht ihm das Messer in den Hals. Er wacht auf. Sie schnappt sich das zweite Messer und sticht mit beiden auf ihren Vater ein – 17 Mal.

Durch den Krach geweckt, will Andrinas Mutter ihrem Mann helfen. Andrina sticht auch auf sie ein. Erst als ihr Bruder zu Hilfe eilt, gelingt es, ­Andrina kurz ruhigzustellen. Als ihr Bruder die Notrufnummer wählt, geht sie erneut auf ihre Mutter los und rammt auch ihr das Messer in den Hals. Verletzt sie lebensgefährlich.

Erst als der Bruder sie zu ­Boden drückt und ihr den Arm auf den Rücken dreht, hört die Cevi-Leiterin auf. Auf die Frage ihrer Mutter, was das bringe, antwortet sie nur: Befriedigung!

Ihrem sterbenden Vater schenkt Andrina S. keine Beachtung. «Sie ging an ihm vorbei, wusch sich Gesicht und Hände und verarztete eine Wunde an ihrem kleinen Finger», so die Staatsanwältin. Dann verlässt sie das Haus, stellt sich später der Polizei.

Richter: Was empfinden Sie heute für Ihre Eltern?
Ich empfinde heute nichts anderes als damals: Hass.

Würden Sie die Tat rückgängig machen?
Nein.

Laut Gutachten hat Andrina S. eine Persönlichkeitsstörung. «Die Schuldfähigkeit ist aber nur leicht vermindert», so die Staatsanwältin. Sie verlangt wegen Mord und versuchtem Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme in geschlossener Einrichtung. Der Verteidiger plädiert auf vorsätzliche Tötung, fordert zehn Jahre, zugunsten einer stationären Massnahme.

Das Urteil folgt.

* Name bekannt

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