Altersvorsorge
Teilzeitangestellte sollen im Kanton Zug besser versichert werden

Mit der Teilrevision des Zuger Pensionskassengesetzes sollen unter anderem Teilzeitangestellte besser versichert werden. Die Regierung hat den entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.
Publiziert: 06.06.2024 um 11:45 Uhr
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Aktualisiert: 06.06.2024 um 17:36 Uhr
Mit dem teilrevidierten Pensionskassengesetz will der Zuger Finanzdirektor die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber erhalten. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Zuger Pensionskasse stehe solide da, schreibt die Zuger Finanzdirektion in einer Medienmitteilung vom Donnerstag. Derzeit habe sie einen Deckungsgrad von 109 Prozent.

Auf die niedrigen Zinsen und die steigende Lebenserwartung reagierte die Kasse mit der Senkung des Umwandlungssatzes. Das Leistungsniveau nahm dadurch laut Mitteilung deutlich ab.

Mit der vorgeschlagenen Halbierung des Koordinationsabzugs, der die Renten von erster und zweiter Säule koordiniert, werden zwei Ziele verfolgt: Einerseits werde das gesunkene Leistungsziel wieder erhöht, anderseits würden die Teilzeitangestellten besser versichert, heisst es weiter.

Die Verbesserung des Leistungsziels verliere mit zunehmendem Einkommen systembedingt an Wirkung. Zum Ausgleich will der Kanton einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag einführen. Damit werde nicht nur die Versicherungsleistungen der Arbeitnehmenden verbessert, sondern auch die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber, wird Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) zitiert.

Die Halbierung des Koordinationsabzugs kostet den Kanton Zug jährlich 3,9 Millionen Franken, der zusätzliche Arbeitgeberbeitrag 1,7 Millionen Franken pro Jahr.

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