Alkoholverkauf-Verbot
Weil Coop Pronto Bier an Jugendliche verkaufte

INTERLAKEN – Ein Angestellter eines Coop Pronto Shops in Interlaken verkaufte einer jugendlichen Testperson Alkohol. Nun ist für ein Monat Schluss mit dem lukrativen Verkauf.
Publiziert: 12.10.2009 um 17:54 Uhr
|
Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:25 Uhr

Im Mai 2008 verkaufte ein Angestellter des Coop Pronto Shop am Höhenweg in Interlaken einer jugendlichen Testperson zwei Flaschen Bier. Das Regierungs-statthalteramt belegte den Laden deshalb mit einem einmonatigen Alkoholverkaufsverbot.

Die Betriebsleiterin machte darauf beim Verwaltungs-gericht des Kantons Bern eine Beschwerde geltend. Die Massnahme sei unverhältnismässig, zumal sie zum ersten Mal mit einem Verstoss gegen die Jugendschutz-bestimmungen konfrontiert sei.

Sie beschwerte sich über den Einsatz von Testkäufen als verdeckte Ermittlung und wies jegliche Schuld am fraglichen Alkoholverkauf von sich. Der betreffende Angestellte sei von ihr ausdrücklich über die Jugendschutzbestimmungen informiert worden. Sein Fehlverhalten könne nicht ihr angelastet werden.

Umfassende Verantwortung

Heute veröffentlicht das Verwaltungsgericht nun sein Urteil. Darin kommt es zum Schluss, dass die für den Laden zuständige Person in «umfassender Verantwortung» für den Betrieb steht. Des Weiteren geht das Gericht davon aus, dass der Coop Pronto Shop entgegen der Beteuerung der Geschäftsleiterin bereits früher einer Person unter 16 Jahren Alkohol verkauft hat.

Zudem seien Testkäufe mit Jugendlichen durchaus eine legitime Art zur Kontrolle des Alkoholverkaufs, so das Verwaltungsgericht.(sda/kpn)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?