Die Suche nach den eigenen Wurzeln oder nach einer adoptieren Person kann teuer werden. Diese Kosten müssen von den Betroffenen aktuell selber bezahlt werden. Nun will der Regierungsrat das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJGH) anpassen, damit die Leistungen kostenfrei erbracht werden können, wie er am Donnerstag mitteilte.
Mit der Gesetzesänderung, über die als nächstes der Kantonsrat entscheidet, will die Regierung allen Betroffenen «den gleichberechtigten Zugang zu Unterstützung und Beratung» ermöglichen. Gleichzeitig setzt die Regierung damit eine Forderung von SP, GLP, EVP, Grüne und AL um.
Verläuft eine Herkunftssuche erfolglos, soll die adoptierte Person eine Pauschale für weitere Suchbemühungen erhalten. Damit können etwa Kosten für DNA-Tests, private Suchdienste oder Reisen gedeckt werden. Vorgesehen sind 2000 Franken für Suchen innerhalb der Schweiz und 4000 Franken für Suchen mit Bezug zum Ausland.
Diese Neuerung wird den Kanton pro Jahr etwas mehr als 400'000 Franken kosten. In den ersten Jahren nach der voraussichtlichen Inkraftsetzung im Jahr 2027 rechnet der Kanton mit einer höheren Anzahl an Gesuchen und somit auch mit höheren Kosten.
Betroffene mit Wohnsitz im Kanton Zürich erhalten bei der Herkunftssuche und der Suche nach adoptieren Personen bereits heute Beratung und Unterstützung vom Kanton, allerdings nicht in diesem Umfang.