Aargauer gab mit Benimm-Kodex für Männer an
Gentleman-Influencer wegen sexueller Nötigung verurteilt

Als Influencer wollte Marcel M. Männer im Internet zu «Gentlemen» erziehen. Nun wurde der 34-Jährige in Winterthur wegen sexueller Nötigung verurteilt.
Publiziert: 08.11.2019 um 14:07 Uhr
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Aktualisiert: 21.01.2025 um 15:25 Uhr
Das Bezirksgericht in Winterthur hat den 34-Jährigen nun aber wegen sexueller Nötigung verurteilt.
Foto: Claudio Meier

Wenn sich Marcel M.* (34) im Internet präsentiert, trägt er nur zu gerne dick auf. Mal posiert er im modischen Anzug vor einem Aston Martin, dann präsentiert er sich als lässig gekleideten Hipster mit teuerer Uhr und perfekt getrimmtem Bart an der Bar.

Sich selber sieht M. als Influencer, der im Alltag Erfolg mit Stil verknüpft und dabei nach einem klaren «Gentleman's Codex» lebt. Doch am Donnerstag stand ausgerechnet M. vor dem Bezirksgericht in Winterthur. Der Vorwurf: sexuelle Nötigung einer zum Tatzeitpunkt 17-Jährigen.

«Ich hatte Angst, dass er sonst etwas Schlimmeres verlangt»

Zum Vorfall kommt es laut «Landboten» am 22. Dezember nach dem Fondue-Essen im Chalet der «Wintialp». Nach einem feucht-fröhlichen Kennenlernen verschwindet Marcel M. mit der Jugendlichen im Winterthurer Stadtpark. Dort kommen sich die beiden näher, küssen sich. Dann will der Aargauer mit seiner Begleitung an einen diskreteren Ort und führt sie in einen nahe gelegenen Hinterhof. Spätestens dann vergisst der selbsternannte Gentleman seine guten Manieren.

Marcel M. drückt die 17-Jährige gegen die Wand, öffnet ihre Hose und dringt mit dem Finger in sie ein. Sie beginnt sich zu wehren, sagt, dass sie noch keine solchen Erfahrungen gemacht habe. M. jedoch denkt nicht ans Aufhören. Zuerst will er den Teenie zum Oralsex überreden. Schliesslich fordert er das Mädchen auf, sie solle «ihm dann halt einen runterholen». «Es ging alles so schnell. Ich hatte Angst, dass er sonst etwas Schlimmeres verlangt», erklärt die Betroffene sichtlich bewegt vor Gericht.

Eigene Gentleman-Regeln im Internet veröffentlicht

Für M. passt der Vorfall so gar nicht zum eigens auferlegten Männer-Kodex. Neben modischen Vorgaben («keine Turnschuhe zum Anzug») und Benimm-Regeln («behandle alle mit Respekt») finden sich auf der im Internet veröffentlichten Auflistung auch klare Anforderungen an den Charakter eines Mannes («Sei ein Gentleman, stelle dein Ego zurück und hilf anderen.»). 

Vor Gericht versuchte der Angeklagte darum auch, den Vorfall mit dem Teenager als «lustigen Partyabend» darzustellen. Der Verteidiger von M. forderte gar einen Freispruch. Sein Mandant und die Jugendliche hätten sich geküsst und auch danach habe sie sich schnell zu Weiterem verführen lassen. «Was soll ein erheblich angetrunkener und sexuell erregter Mann von einem solchen Sachverhalt halten?»

Das Bezirksgericht in Winterthur folgte in seinem Urteil grösstenteils den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Am Ende wurden Marcel M. eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie eine zweijährige Probezeit aufgebrummt. Dem mittlerweile volljährigen Opfer muss der «Gentleman» eine Genugtuung von 2000 und Anwaltskosten von 6000 Franken zahlen. (cat)

*Name geändert


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