Der gültige Ansatz für das Sitzungsgeld werde auch im Vergleich mit anderen Gemeinden «grundsätzlich als angemessen betrachtet», hält die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGPK) des Einwohnerrats Aarau in ihrer Botschaft fest. Das Sitzungsgeld ist seit dem Jahr 2006 trotz Teuerung unverändert.
Eine Spesenpauschale an die 50 Mitglieder des Einwohnerrats werde als «nicht notwendig betrachtet», heisst es in der Botschaft. Die FGPK schlägt jedoch vor, die Pauschalentschädigung für das Präsidium und das Vizepräsidium leicht zu erhöhen - und zwar auf 3000 Franken beziehungsweise auf 800 Franken pro Jahr.
Diese Ansätze sind gemäss Kommission letztmals 1990 angepasst worden. Über die Festlegung der Sitzungsgelder und Entschädigungen für die Amtsperiode 2026-2029 wird der neu zusammengesetzte Einwohnerrat entscheiden.
Im Kanton Aargau bestehen in zehn Städten und Gemeinden Einwohnerräte. Es sind dies Aarau, Baden, Brugg, Buchs, Lenzburg, Obersiggenthal, Wettingen, Windisch, Wohlen und Zofingen. Die Mitglieder der Kommunalparlamente wurden in diesem Jahr neu gewählt.
Einzig in drei Gemeinden liegt das Sitzungsgeld höher als in Aarau und Baden. Je 100 Franken gibt es in Lenzburg, Wettingen und Obersiggenthal. 60 Franken pro Sitzung erhalten Mitglieder des Einwohnerrats in Buchs und Zofingen. In Wohlen beträgt die Entschädigung 50 Franken. Wenn die Sitzung allerdings länger als vier Stunden dauert, gibt es 100 Franken.
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