Die Anklage ist heftig: gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und Misswirtschaft. Gestern musste sich Michael M.* (34) vor dem Kriminalgericht Luzern verantworten. Der Sanitär und selbst ernannte Finanzberater brachte Freunde, Bekannte und Mitarbeiter dazu, ihr Geld bei ihm anzulegen. Doch in Wirklichkeit gab er es selbst aus. In nur drei Jahren zockte er 61 Geschädigte um mehr als eine Million Franken ab.
M. verprasste das Geld seiner Lehrlinge
BLICK-Recherchen zeigen: Michael M. verprasste sogar das Ersparte seiner Lehrlinge. Geld, das die jungen Männer vermutlich nie wieder sehen. Der Richter fragte den Angeklagten nach der Höhe seiner Schulden. Er braucht lange für die Antwort: «Ich muss überlegen. Etwa 1,6 Millionen.» Doch jetzt will er geläutert sein: «Ich stehe dazu.» Und: «Ich habe daraus gelernt.»
Die Anklage zeigt: M. führte seine Opfer geschickt hinters Licht. Der Sanitär gründete eine Firma für Finanzberatung, obwohl ihm die Qualifikation dazu fehlte. Er verkaufte Versicherungen, Vorsorgeprogramme und beschäftigte sogar Mitarbeiter und Lehrlinge. Doch weil er rasch in die Schuldenfalle geriet, zog er zwischen 2007 und 2010 regelmässig Leute über den Tisch.
Falscher Titel, manipulierte Steuern und Auszüge
Er sagte seinen Opfern, er lege ihr Geld gewinnbringend an. Er versprach fixe Zinssätze von bis zu vier Prozent! Dazu eröffnete er ein Konto unter dem Namen Investment Depot, legte gefälschte Unterlagen vor und gab sich selbst den geschützten Titel diplomierter Finanzberater. M. hielt sein Lügenkonstrukt aufrecht, indem er Steuererklärungen und Betreibungsregister-Auszüge manipulierte.
Sein Verteidiger Daniel Petazzi sagte gestern: «M. ist das Opfer seines Unvermögens.» Und: «Er finanzierte mit dem Geld seine Firma, leistete sich aber keinen luxuriösen Lebensstil.» Fakt ist: Der Angeklagte lebte in einer modernen 6½-Zimmer-Wohnung, fuhr einen VW-Tuareg, einen Mazda 6 und leaste sich obendrauf noch ein MG-Cabriolet.
Staatsanwaltschaft fordert Gefängnis
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon ein Jahr unbedingt. Für die Verteidigung wiegt das Vergehen weniger schwer. Sie fordert 20 Monate bedingt.
Vor Gericht zeigt M. Reue. «Ich entschuldige mich bei allen Geschädigten», sagt er. Räumt aber ein: «Es bringt ihnen nicht viel. Sie haben ja ihr Geld nicht mehr.» Doch ins Gefängnis will er lieber nicht: «Ich kann mir nicht vorstellen, in einem geschlossenen Raum zu sein.»
* Name der Redaktion bekannt
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