21 Verkehrsrowdys in drei Kantonen festgenommen
Raser-Rumäne (26) mit 203 km/h ermöglichte Razzia

Die Kantonspolizeien St. Gallen, Thurgau und Zürich haben an verschiedenen Orten Aktionen gegen Raser durchgeführt.
Publiziert: 08.01.2019 um 13:38 Uhr
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Aktualisiert: 17.08.2019 um 17:27 Uhr
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Dank Hinweisen wie diesem auf Social Media veröffentlichten Foto: Bereits im November 2015 gingen der Polizei zahlreiche Raser ins Netz.

Mit einem illegalen Strassenrennen am 28. November 2016 hat alles begonnen. In der Nacht brauste ein Rumäne (26) mit 203 km/h statt der erlaubten 100 und 120 km/h über die Autobahn A1. Auf der Höhe Lindau ZH gelangte er ins Visier der Beamten, als er ein ziviles Fahrzeug der Kantonspolizei Zürich überholte. Zehn Kilometer später hielt die Polizei den Raser an, die Handschellen klickten.

Der Rumäne ohne Wohnsitz in der Schweiz brachte den Stein ins Rollen – und führte zur Verhaftung von insgesamt 21 Männern aus den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Zürich. «Die Ermittlungen im Fall des illegalen Rennens im Kanton Zürich führten zu weiteren Personen, die ähnliche Delikte begangen haben», sagt Gian Andrea Rezzoli, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen zu BLICK.

Razzien wegen illegalen Strassenrennen

Am heutigen Dienstag fanden deshalb zeitgleich mehrere Razzien statt. Die drei Kantonspolizeien führten Hausdurchsuchungen durch und nahmen 17 Personen im Kanton St.Gallen, zwei Personen im Kanton Thurgau sowie zwei Personen im Kanton Zürich fest. Drei Fahrzeuge wurden beschlagnahmt.

Mit diesen Autos sollen die Beschuldigten zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten Rennen auf verschiedenen Strassenabschnitten in den drei Kantonen durchgeführt haben. Bei den Männern handelt es sich um Montenegriner, Mazedonier, Kosovaren, Serben und Schweizer im Alter zwischen 21 und 38 Jahren.

Das folgende Video aus dem Jahr 2017 zeigt, wie sich Raser teilweise auf Social Media selbst verraten:

So liefern sich Raser selber ans Messer
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Verhängnisvolle Protzer-Videos:So liefern sich Raser selber ans Messer

Die Staatsanwaltschaft Zürich eröffnete gegen sechs, die Staatsanwaltschaft Thurgau gegen acht und die Staatsanwaltschaft St. Gallen gegen sieben Personen Strafverfahren wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln, Gehilfenschaft dazu, Verletzung des Rasertatbestandes und weiteren Delikten. Dies schreiben die betreffenden Kantonspolizeien in einer gemeinsamen Mitteilung. (noo/hah)

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