1600 Franken Busse für Katzenkiller Karl B. (77)
«Das ist unfair»

Rentner Karl B. hat Ende November die Nachbars-Katze angeschossen. Sie starb. Das Urteil, das nun gefällt wurde, ist niemandem recht. Auch der Büsi-Killer ist unzufrieden.
Publiziert: 29.01.2015 um 13:53 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 10:41 Uhr
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Karl B.*: «Ich bin kein Tierquäler. Ich wollte nur meine Ruhe haben»
Foto: Toini Lindroos
Von Romina Lenzlinger

Der Strafbefehl lag letzte Woche im Briefkasten von Karl B.* (77). Der Katzenkiller von Obwalden soll eine Busse von 1600 Franken bezahlen. Wegen Tierquälerei.

Doch keiner ist mit dem Urteil zufrieden. Täter und Katzenbesitzer sind sauer, ebenso der Tierschutz.

«Das ist unfair. Ich bin kein Tierquäler», findet Rentner Karl B. «Ich wollte nur meine Ruhe haben.» Ende November schoss er ein Nachbars-Büsi an, verletzte es so schwer, dass es eingeschläfert werden musste.

B.s Begründung damals: «Die Katzen verkoten meine Liegenschaft. Ich musste handeln!»

Noch bleibt Karl B. Zeit bis Ende Monat, um Einsprache zu erheben, danach ist die Busse zuzüglich Gebühren von 545 Franken rechtskräftig. Zudem verhängte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe mit zweijähriger Probezeit. Der Verstoss gegen das Waffen­gesetz konnte dem Rentner nicht nachgewiesen werden.

Karl B. ist unzufrieden: «Ich akzeptiere den Tatbestand nicht. Ich wollte die Katze ­töten, nicht quälen. Dass ich sie nicht richtig getroffen habe, tut mir sehr leid», beteuert der ­Obwaldner.

Er sei im Gespräch mit seinem Anwalt und wolle allenfalls Einsprache erheben. «Es ist nicht fair, dass ich jetzt überall als Katzenkiller gelte. Mir sind die Sicherungen durchgebrannt.»

Tierschutz: Busse ist viel zu mild

Auch Romy Frey, Präsidentin vom Tierschutz Obwalden, ärgert sich über den Entscheid: Sie spricht von einem «grausamen Fall von Tierquälerei» und findet die Busse «viel zu mild». Frey: «Leider werden solche  Quälereien immer noch als Kavaliersdelikte geahndet – das ist einfach himmeltraurig!» Laut Frey wurde der gesetzliche Strafrahmen nicht optimal ausgenutzt. «Eine so niedrige Busse erzielt keine abschreckende Wirkung.» Sie findet: «Es wäre sinnvoll, den Tierquäler zusätzlich mit hundert Sozialstunden in einer Tierkadaverstelle zu bestrafen.»

Auch Büsibesitzer Roger R.* ist mit dem Urteil unzufrieden. Für ihn ist es unverständlich, dass sein Nachbar nicht auch wegen Verstosses gegen das Waffengesetz bluten muss. ­Roger R.: «Darf denn jeder einfach straflos drauflosschiessen? Das ist ja geradezu eine Ein­ladung an die Tierquäler!»

* Namen der Redaktion bekannt

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