Zoff um Verbandsbeschwerderecht
Nationalrat will Beschwerden bei Wasserkraftprojekten zulassen

Der Nationalrat hat entschieden, das Verbandsbeschwerderecht für 16 geplante Wasserkraftprojekte nicht abzuschaffen, sondern nur zu schwächen. Beschwerden sollen künftig nur von drei berechtigten Organisationen gemeinsam eingereicht werden können.
Publiziert: 11:27 Uhr
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Aktualisiert: 12:09 Uhr
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Der Triftgletscher und der Triftsee im Kanton Bern. Unter anderem hier soll in naher Zukunft ein Wasserkraftwerk gebaut werden.
Foto: GAETAN BALLY

Darum gehts

  • Nationalrat will Verbandsbeschwerderecht für Wasserkraftprojekte nicht abschaffen
  • Der Ständerat fordert eine vollständige Abschaffung des Beschwerderechts
  • Nationalrat stimmte mit 102 zu 91 Stimmen für Kompromissvorschlag
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der Bau von 16 seit Längerem definierten Wasserkraftprojekten soll bald beginnen können. Anders als der Ständerat will der Nationalrat aber das Verbandsbeschwerderecht für diese Vorhaben nicht abschaffen. Er hat am Dienstag an seinen früheren Entscheiden festgehalten.

Mit 102 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss die grosse Kammer erneut, das Verbandsbeschwerderecht nicht abzuschaffen, sondern nur abzuschwächen. Konkret sollen Beschwerden nur dann zugelassen werden, wenn sie von drei berechtigten Organisationen gemeinsam eingereicht werden.

Kommt es zur Einigung?

Der Ständerat will das Verbandsbeschwerderecht für die im Stromgesetz verankerten Wasserkraftprojekte jedoch ganz abschaffen. Dieser Entscheid fiel im Juni mit 25 zu 18 Stimmen. Die kleine Kammer ist nun erneut am Zug. Bleibt sie bei ihrem Entscheid, muss das Geschäft in die Einigungskonferenz.

Energieminister Albert Rösti (58) und mit ihm alle Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher mit Ausnahme der SVP und der FDP riefen dazu auf, dem Kompromissvorschlag des Nationalrats zuzustimmen.

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